Oberhirte zum Päpstlichen Beauftragten ernannt

Vatikan stärkt Bischof im Streit mit Karmelitinnen den Rücken

Veröffentlicht am 01.06.2023 um 11:26 Uhr – Lesedauer: 

Fort Worth ‐ In Texas streitet ein Bischof mit Nonnen: Hat die Oberin ihr Keuschheitsgelübde gebrochen? Der Bischof ermittelt und hat sogar Beschlagnahmungen durchgesetzt. Dagegen wehren sich die Schwestern – der Vatikan scheint den Bischof zu unterstützen.

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Im Streit zwischen einem Karmelitinnenkloster und dem Bischof von Fort Worth (USA) hat der Vatikan dem Bischof den Rücken gestärkt. Das Ordensdikasterium hat laut einer Mitteilung der texanischen Diözese am Mittwoch Bischof Michael Olson zum Päpstlichen Beauftragten des Klosters in Arlington und damit zum Vertreter des Papstes in dieser Sache ernannt. Der Bischof wirft der Oberin der Gemeinschaft einen Bruch ihres Keuschheitsgelübdes vor und hatte eine Durchsuchung des Klosters und eine Beschlagnahmung von Datenträgern und Geräten angeordnet. Die Nonnen reagierten mit Klagen nach staatlichem und kirchlichem Recht. Unter anderem bezweifelten sie die Zuständigkeit des Diözesanbischofs für ihre Gemeinschaft päpstlichen Rechts.

Laut der Mitteilung des Bistums hat das zuständige vatikanische Ordensdikasterium bestätigt, dass der Bischof "mit der vollen Verantwortung für die Leitung des Klosters betraut war und weiterhin ist". Olson sei für die Untersuchung des angeblichen Keuschheitsverstoßes der Oberin zuständig und habe rechtens gehandelt. Im ebenfalls von der Diözese veröffentlichten Dekret heißt es allerdings, dass das Dikasterium "alle Verwaltungs- und Rechtsakte saniert", also im Nachhinein für rechtswirksam erklärt, die der Bischof in der Sache bereits vorgenommen hat. Gemäß dem Dekret hat Olson alle Befugnisse zur Verwaltung des Klosters und kann den Nonnen Aufgaben zuteilen.

Angebliches Geständnis unter Medikamenteneinfluss abgelegt

In der Mitteilung des Bistums heißt es, Mutter Oberin Teresa Agnes vom gekreuzigten Jesus habe Verstöße gegen das sechste Verbot zugegeben. Medienberichten zufolge weisen die Schwestern diese Darstellung aber zurück. Die Oberin sei zum Zeitpunkt ihres angeblichen Geständnisses aufgrund einer Operation unter schwerer Medikation gestanden und sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Das angebliche Geständnis gehe wohl auf Halluzinationen durch die Medikamente zurück.

Die Schwestern hatten das Vorgehen des Bischofs als "absolut böse" bezeichnet und Klage gegen das Bistum eingereicht, um gegen die nach ihrer Ansicht widerrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahmung vorzugehen. Die Oberin hatte sich an den Vatikan gewandt, weil der Bischof ihr einen kirchlichen Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert und einen Rechtsvertreter für sie ausgewählt habe. Neben der rechtlichen Auseinandersetzung hat der Bischof verfügt, dass im Kloster nur noch sonntags statt täglich die Messe gefeiert wird und Beichtgelegenheiten seitens der Erzdiözese künftig nur noch im Rahmen des kirchenrechtlich vorgeschriebenen angeboten werden, also einmal im Jahr. (fxn)