Laienvertreterinnen: Trotz Paderborn-Veto Spielraum bei Bischofswahl
Trotz des vatikanischen Vetos für die geplante Laienbeteiligung bei der Bischofswahl in Paderborn sehen Laienvertreterinnen grundsätzlich weiterhin Spielraum für eine stärkere Einbeziehung von Gläubigen bei der Bestellung eines Diözesanbischofs. "Es wurde klargestellt, dass Laien an der finalen Entscheidung nicht beteiligt werden können. Das bedeutet aber nicht – zumindest aus der Sicht der Autorinnen –, dass jede Form der Unterstützung des Domkapitels durch Laien auch bei diesem Schritt unmöglich ist", schreiben Nadine Mersch und Martina Kreidler-Kos in einem Beitrag für die "Herder Korrespondenz" (Juli-Ausgabe). Mersch ist eine von zwei Vorsitzenden des Diözesankomitees im Erzbistum Paderborn, Kreidler-Kos leitet die Abteilung Seelsorge im Bistum Osnabrück. In beiden Bistümern sollten einem Beschluss des Synodalen Wegs entsprechend Laien mehr Mitsprache bei der Bestellung des Diözesanbischofs bekommen, nachdem die beiden (Erz-)Bischöfe Hans-Josef Becker und Franz-Josef Bode ihren Rücktritt eingereicht hatten.
In Paderborn erarbeitete ein Gremium aus dem Domkapitel und 14 weiteren Menschen aus dem Bistum ein Profil für einen Diözesanbischof und stellte eine gemeinsame Vorschlagsliste auf, die an den Apostolischen Nuntius in Berlin gesandt wurde. Gleichzeitig wurde dem Nuntius vorgeschlagen, die 14 Delegierten bei der individuellen Befragung über Kandidaten zu berücksichtigen. Zudem sei darum gebeten worden, das "päpstliche Geheimnis" auf den Kreis der 14 Delegierten auszuweiten. Dadurch sollte im Vorfeld der Wahl des neuen Erzbischofs eine gemeinsame Beratung mit diesen Delegierten aus dem Erzbistum ermöglicht werden. Das wurde vom Vatikan jedoch wegen konkordatärer Bedenken abgelehnt.
In Osnabrück beraten neun Vertreterinnen und Vertreter des Katholikenrats gemeinsam mit den neun Domkapitularen. Die Gruppe tauscht sich in geheimer Beratung über Fragen zum persönlichen Profil eines kommenden Bischofs und über konkrete Namensvorschläge aus. Auf dieser Grundlage schlägt das Domkapitel dem Heiligen Stuhl mögliche Bischofskandidaten vor. Die Verantwortlichen im Bistum sehen ihr Vorgehen im Einklang mit dem Preußischen Konkordat, das das Verfahren der Bischofswahl unter anderem in Osnabrück und Paderborn regelt. Es sieht vor, dass unter anderem das Domkapitel Namen geeigneter Bischofskandidaten an Rom übermittelt. Der Heilige Stuhl ist an diese Vorschläge nicht gebunden, "würdigt" sie aber, wie es im Konkordat heißt, bei der Aufstellung der aus drei Kandidaten bestehenden Liste (Terna), aus der das Domkapitel in freier und geheimer Abstimmung den neuen Bischof wählt.
Verbesserte Entscheidungsfindung
Mersch und Kreidler-Kos, die beide Mitglieder in den Beteiligungsgremien ihrer Diözesen zur Bischofswahl sind, schreiben zur Laieneinbeziehung weiter, es sei beispielsweise denkbar, dass das Domkapitel unter Wahrung der Anonymität der Kandidaten seine Eindrücke beschreibe, ob und in welcher Weise die von Rom Vorgeschlagenen den gemeinsam gefundenen Kriterien entsprechen, und nachfrage, wie der andere Teil des Gremiums diese unter den konkreten Bedingungen gewichten würde. Beide würdigen die Erfahrung bei der Arbeit in den Gremien als bereichernd. "So konnte noch deutlicher werden, was unterschiedliche Menschen bewegt, welche Herausforderungen gesehen werden und welche Wünsche an Profil und Charisma sich ergeben." All das verbessere die Entscheidungsfindung.
Beide Laienvertreterinnen betonen, dass der Synodale Weg für die seit langem diskutierte Frage der Laienbeteiligung an der Bestellung eines Diözesanbischofs Türen geöffnet habe. Die Diözesen Paderborn und Osnabrück seien „mit großem Gewinn, vorsichtig und sehr sorgsam hindurchgegangen.“ Auch ihren neuen Bischöfen könne dies zugutekommen. (mal)