Texanischer Klosterstreit vor Gericht – Aufzeichnung belastet Nonne
Ein Mitschnitt eines Gesprächs zwischen dem Bischof von Fort Worth und der ehemaligen Oberin des Karmelitinnenklosters soll mutmaßliche Verstöße gegen das Keuschheitsgelübde der Nonne beweisen. Am Dienstag ließ Bischof Michael Olson beim Prozess vor einem staatlichen Gericht die Aufnahme als Beweis einbringen, wie US-amerikanische Medien berichten. Die Karmelitinnen hatten gegen den Bischof geklagt, der nach ihrer Ansicht das Kloster widerrechtlich durchsucht hatte. Grund dafür war sein Verdacht, die damalige Priorin Mutter Teresa Agnes Gerlach habe ein sexuelles Verhältnis mit einem Priester gehabt.
Die gut halbstündige Aufzeichnung eines Telefonats aus dem April soll beweisen, dass die Nonne das ihr vorgeworfene Fehlverhalten gestanden habe. Laut dem Magazin "The Pillar", dem die Aufnahme vorliegt, habe die Schwester einen Verstoß gegen das Sechste Gebot eingeräumt, das meiste habe aber telefonisch stattgefunden. Alle mutmaßlichen Geschehnisse seien im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Im aufgezeichneten Gespräch betonte Schwester Teresa Agnes, dass sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Datenträger und Geräte seien durch den Bischof und seine Mitarbeitenden bislang nicht ausgewertet worden, da nach Ansicht Olsons das mutmaßliche Geständnis genüge.
Vor Gericht sagte der Generalvikar der Diözese Fort Worth aus, dass die Schwester sich ihm bereits im Dezember und im Januar offenbart habe und angedeutet hätte, möglicherweise schwanger zu sein. Er habe seinen Bischof aber erst deutlich später darüber informiert, da er dem Orden Gelegenheit geben wollte, die Sache intern zu lösen.
Erstmals Details zu bisher unbekanntem Priester
Im Rahmen der Verhandlung wurden auch erstmals Details zu dem Priester bekannt, mit dem die Schwester ihr Gelübde gebrochen haben soll. Demnach soll es sich um einen Priester der Diözese Raleigh handeln, der zeitweise Novize in einem traditionalistischen Orden war. Gegenüber "The Pillar" teilte die Diözese mit, dass dem Priester derzeit durch den Bischof von Raleigh die Ausübung priesterlicher Dienste verboten ist, bis eine Klärung der Sachlage herbeigeführt ist. Hinweise, welche kanonischen Straftaten der Priester oder die Ordensfrau begangen haben sollen, gab es bei dem Gerichtstermin nicht.
Der Streit zwischen dem Bischof und dem Kloster wurde Mitte Mai bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über die Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren. Zuletzt hatte das Bistum bei der Polizei Anzeige aufgrund von Drogenvergehen erstattet und Fotos großer Mengen an Cannabis-Produkten innerhalb des Klosters veröffentlicht. Anschließend hatte Bischof Olson eine Videobotschaft veröffentlicht, in der er sein Vorgehen verteidigt.
Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Das zuständige Ordensdikasterium erklärte in einem durch das Bistum veröffentlichten Dekret aber das Vorgehen von Olson im Nachhinein für legal und ernannte den Bischof zum "Apostolischen Beauftragten" mit voller Leitungsgewalt über das Kloster. Olson entließ am Tag seiner Ernennung durch das Dikasterium die Oberin aus dem Orden. Gegen diese Entlassung kann sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Bereits zuvor hatte sich die Schwester erfolglos an den Vatikan gewandt, weil Olson ihr versagte, einen kirchenrechtlichen Anwalt selbst auszuwählen. Gegen das Vorgehen Olsons und des Ordensdikasteriums sollen mittlerweile mehrere kirchenrechtliche Beschwerdeverfahren in Rom anhängig sein. (fxn)