Generalvikariat im Bistum Trier bekommt Doppelspitze
Im Bistum Trier gibt es ab Mitte Juli eine Doppelspitze im Generalvikariat. Dem Generalvikar wird künftig ein Leitender Direktor oder eine Leitende Direktorin zur Seite gestellt, wie aus dem im aktuellen Amtsblatt (Juli-Ausgabe) veröffentlichten neuen Organisationserlass und der Zuständigkeitsordnung des Bischöflichen Generalvikariats hervorgeht. Die Zuständigkeit des Leitenden Direktors bestimme sich nach einer eigenen Geschäftsordnung und dem damit verbundenen Geschäftsverteilungsplan. Im Organisationserlass steht der Leitende Direktor gemeinsam mit dem Generalvikar an der Spitze des Generalvikariats, bei den Zuständigkeiten werden die beiden Leitungsfunktionen jeweils zusammen genannt. Die neuen Bestimmungen treten am 15. Juli in Kraft. Weitere Details hat das Bistum noch nicht veröffentlicht.
In einer Präambel zum Organisationserlass begründet Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg die Reform: Die aus den Ergebnissen der Trierer Diözesansynode (2013–2016) entwickelten Zielvorgaben für die Weiterentwicklung der kirchlichen Verwaltung erforderten auch eine Veränderung der Aufbauorganisation des Bischöflichen Generalvikariats. Im Abschlussdokument der Synode heißt es, dass es an der Zeit sei, den Gläubigen mehr Mitverantwortung als bisher zu übertragen: "Die Verantwortung muss sich auch in erweiterten Mitbestimmungs- und Entscheidungsbefugnissen ausdrücken." Rolle und Verantwortung der Laien sollen dadurch gestärkt werden, "dass sie Aufgaben in eigener Verantwortung gestalten und neue, attraktive Tätigkeitsfelder erschließen und mit Leben erfüllen können", so das Abschlussdokument weiter.
Das Kirchenrecht sieht das Amt des Generalvikars vor, der dem Bischof “bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht" (can. 475 § 1 CIC). Generalvikare müssen zwingend Priester sein. In den vergangenen Jahren haben mehrere deutsche Bistümer ihre diözesane Verwaltung umstrukturiert und neben dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Amt des Generalvikars Leitungspositionen eingerichtet, die von Laien besetzt werden können. Seit 2019 leitet die Juristin Stephanie Herrmann das Ordinariat der Erzdiözese München und Freising als "Amtschefin". Im Erzbistum Hamburg wurde 2019 das Amt eines Verwaltungsdirektors eingeführt, seit 2020 hat das Bistum Eichstätt einen Amtschef und das Erzbistum Bamberg eine Ordinariatsdirektorin. Im Bistum Mainz wurde das Amt der "Bevollmächtigten des Generalvikars" eingeführt und mit einer Pastoralreferentin besetzt. Seit 2021 gibt es auch im Bistum Münster einen Verwaltungsdirektor. Zum Jahresbeginn wurden auch in Köln und Limburg neue Strukturen in Kraft gesetzt. Der Kölner Erzbischof hat ein Diözesangesetz für eine aus Generalvikar, Amtsleitung und Diözesanökonom bestehende Bistumsleitung verabschiedet, der Limburger Bischof setzt auf eine Doppelspitze. Im März kritisierte der Paderborner Kirchenrechtler Johannes Klösges die neuen Leitungsämter deutlich. Aus seiner Sicht umgehen diese Ämter aus kirchenpolitischen Gründen bewusst das Kirchenrecht. (fxn)