Papst Franziskus folgt mit Entscheidung Ersuchen von Kardinal Woelki

Vatikan entlässt Kölner Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand

Veröffentlicht am 06.07.2023 um 10:54 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Ein Jahr nach dem Urteil des Landgerichts Köln hat der Vatikan gegen einen Missbrauchspriester die schärfste Strafe ausgesprochen, die das Kirchenrecht vorsieht: Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Mann wurde aus dem Klerikerstand entlassen.

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Auf Ersuchen von Kardinal Rainer Maria Woelki hat Papst Franziskus den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester U. aus dem Klerikerstand entlassen. Mit der Entlassung verliert U. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien, teilte das Erzbistum Köln am Donnerstag mit. Unter anderem dürfe er keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.

"Die Entscheidung aus Rom begrüße ich sehr. Die Entlassung von U. aus dem Klerikerstand ist mehr als angemessen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Betroffenen damit nicht wieder gut gemacht werden kann", sagte Kardinal Woelki zu der Entscheidung aus Rom. Er selbst stehe für einen konsequenten Weg der Prävention und Aufklärung. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schärfste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht.

Missbrauchsprozess mit prominenten Zeugen

2010 gab es nach einer Anzeige erstmals staatliche Ermittlungen gegen U., diese wurden ein Jahr später aber ergebnislos eingestellt. Im Zuge kircheninterner Aufarbeitungsmaßnahmen wurde der Fall 2018 durch die Stabsstelle Intervention erneut geprüft. Daraufhin nahm auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wieder auf. Im April 2019 untersagte Woelki U. die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes und beurlaubte ihn.

Das Kölner Landgericht verurteilte U. im Februar 2022 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 72 Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Prozess hatte viel Aufmerksamkeit erregt – auch, weil prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, als Zeugen aussagen mussten. Beide hatten 2010 und 2011 mit U. zu tun, als die erste Anzeige gegen den Geistlichen vorlag. (stz)