AfD-Gruppierung weist Stetter-Karp-Forderung nach Ämterverbot zurück
Die "Christen in der AfD" haben die Forderung der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, nach einem Ämterverbot für Mitglieder der Partei in der katholischen Kirche zurückgewiesen. "Die Äußerungen der Präsidentin des ZdK zeugen von einer großen Unkenntnis der Programmatik und der aktuellen politischen Arbeit der AfD", sagte der Vorsitzende der Gruppierung, der Europaparlamentarier Joachim Kuhs, am Mittwoch der evangelischen Nachrichtenagentur idea. Stetter-Karp tituliere die AfD als extremistisch, menschenverachtend und antisemitisch, ohne dafür Beispiele zu nennen. Das sei nicht nur unfair, sondern auch Ausdruck einer unterentwickelten Debattenkultur.
Stetter-Karp hatte sich am Dienstag in einem Interview dafür ausgesprochen, AfD-Mitgliedern den Zugang zu kirchlichen Laienämtern zu verwehren. Es sei "eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben", sagte sie dem Münsteraner Internetportal "kirche-und-leben.de". Die Forderung der ZdK-Präsidentin hatte ein breites Echo ausgelöst und die Debatte über den Umgang der Kirche mit der AfD neu angeheizt.
Verfasungsschutz stuft Partei als rechtsextremen "Verdachtsfall" ein
Die AfD sei inzwischen die einzige im Bundestag vertretene Partei, die sich "ohne Wenn und Aber für die christlichen Werte des Lebensschutzes zu Beginn und am Ende des menschlichen Lebens" bekenne, sagte Kuhs weiter. Das tue die Partei auch in ihrem Programm für die Europawahl im kommenden Jahr. "Und immer mehr Menschen, vermutlich gerade die, die in Scharen einer politisierten und ihren Auftrag vergessenden Kirche davonlaufen, finden bei der AfD die Unterstützung und Wertschätzung, die sie in ihrem bisherigen Umfeld vergeblich suchten", so der AfD-Politiker. Die "Christen in der AfD" sind eine Vereinigung innerhalb der Partei, im Jahr 2020 zählte sie nach eigenen Angaben rund 300 Mitglieder.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD und deren Jugendorganisation "Junge Alternative" seit längerer Zeit als rechtsextremen "Verdachtsfall" ein. Im Ende Juni vorgestellten Jahresbericht widmet das BfV der Partei erstmals einen eigenen Abschnitt. Aus der Partei vernehme man "zahlreiche ausländer- und muslimfeindliche Positionen", begründet das Amt dort die Beobachtung. Teile der AfD betrieben eine "Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland". Die Partei geht derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erneut juristisch gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" vor. (stz)