Voraussichtlicher Termin für Berufungshauptverhandlung bekannt

Missbrauchsprozess gegen Augsburger Priester geht weiter

Veröffentlicht am 23.08.2023 um 14:26 Uhr – Lesedauer: 

Ingolstadt ‐ Wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen war der Geistliche im März vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Seine Verteidigung hatte dagegen Berufung eingelegt.

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Neues zum Missbrauchsprozess gegen einen bereits verurteilten Priester des Bistums Augsburg: Die Berufungshauptverhandlung zu dem Fall des Geistlichen wird voraussichtlich im Februar 2024 am Landgericht Ingolstadt stattfinden. Das teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der Geistliche war im vergangenen März vom Amtsgericht im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm zu acht Monaten Haft ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen verurteilt worden. Seine Verteidigung hatte dagegen Berufung eingelegt.

Angeklagt war eine Tat. Der Geschädigte habe den Hergang im Zeugenstand überzeugend dargestellt, so damals ein Pfaffenhofener Gerichtssprecher. Das gelte auch für sein Alter zum Zeitpunkt der Tat. Demnach war das Opfer damals noch keine 16 Jahre alt. Der Angeklagte habe sich während der Verhandlung nicht eingelassen. In Bezug auf den Priester habe die Vorsitzende Richterin eine ungünstige Sozialprognose gesehen, hieß es zudem.

Schon früher Anschuldigungen

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst mit einem Strafbefehl beenden wollen. Dann hätte die Strafe vier Monate Haft betragen und wäre zur Bewährung ausgesetzt gewesen, weil der Angeklagte damit seine Schuld eingestanden hätte. Durch seinen Widerspruch wurde die Verhandlung nötig. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Anklage dann zwölf Monate Haft auf Bewährung, die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Bereits in der Vergangenheit hatte es gegen den Geistlichen eine Missbrauchsanschuldigung gegeben. 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts, fand aber keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen. Der Priester bat daraufhin um Versetzung. An seinem neuen Einsatzort wurde 2021 der jetzige Missbrauchsvorwurf aus seiner früheren Tätigkeit bekannt. Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen danach frei. Laut der Diözese läuft zu dem Fall auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. (KNA)