Ein stumpfes Schwert
Ausgerechnet ein Vertrag mit dem Papst bescherte dem Diktator seinen ersten großen außenpolitischen Propagandaerfolg. Auch innenpolitisch brachte das Abkommen Prestige. Kein Wunder, dass der Vertrag bis heute umstritten ist und Kritiker meinen, dass das Konkordat die Katholiken über den Charakter des Nationalsozialismus getäuscht und Widerstand verhindert habe.
Auch damals reagierten manche Katholiken, die gleich zu Beginn der NS-Herrschaft verhaftet oder drangsaliert worden waren, mit Unverständnis. Andere allerdings waren erleichtert, weil sie jetzt am Neuaufbau des Staates mitarbeiten konnten. Wenige Monate zuvor, am 28. März 1933, hatten die deutschen Bischöfe ihre allgemeinen Verbote und Warnungen vor der NSDAP zurückgezogen, allerdings an der Verurteilung der NS-Weltanschauung festgehalten.
Konkordat
Ein Konkordat (aus dem Lateinischen, concordatum = Vereinbarung) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der katholischen Kirche und einem Staat. Ziel ist es, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche rechtlich zu ordnen. Das Konkordat enthält zum Beispiel Regelungen über den Austausch von Botschaften, den Religionsunterricht an Schulen und die Einrichtung von theologischen Fakultäten.Im Dienst des NS-Staates?
Hitler hoffte, dass sich die Katholiken "von jetzt an rückhaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Staates stellen werden". Dafür machte er Zugeständnisse: Die 34 Artikel des Reichskonkordats erkannten die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts an und schützten ihre Aufgaben in der Seelsorge, im Erziehungswesen, im kulturellen und karitativen Bereich. Außerdem wurden die Länderkonkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) respektiert.
Andererseits wurde die kirchliche Tätigkeit auf kulturelle, religiöse und karitative Zwecke beschränkt. Geistlichen und Ordensleuten war jede politische Tätigkeit untersagt. Gerade diese Zusicherung hat unter Historikern zu heftigen Diskussionen geführt. Insbesondere der evangelische Kirchenhistoriker Klaus Scholder argumentierte, dass der Vatikan die erste deutsche Demokratie wegen des Konkordats verraten habe. Rom habe die deutschen Bischöfe zur Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse gedrängt, die Zustimmung des Zentrums zu Hitlers Ermächtigungsgesetz durchgesetzt und damit auch zur Auflösung der katholischen Parteien beigetragen, um das Konkordat abschließen zu können.
Einspruch dagegen erheben die beiden katholischen Historiker Konrad Repgen und Hubert Wolf. Wolf, der in den Vatikan-Archiven an neu zugänglichen Quellen forscht, sieht die Verantwortung für die Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse bei den deutschen Bischöfen. Sie seien durch ihre voreiligen Zugeständnisse dem Vatikan bei seinen Bemühungen in den Rücken gefallen, möglichst viele Rechte für die Katholiken festzuschreiben. Der gewiefte Diplomat Pacelli hätte die kirchliche Verurteilung des Nationalsozialismus niemals ohne Gegenleistung zurückgenommen. Auch Repgen weist eine Verbindung zwischen Ermächtigungsgesetz, Auflösung des Zentrums und Konkordat zurück.
"Ein Defensivvertrag"
Ziel Roms sei es gewesen, mit dem Konkordat ein juristisches Schwert in die Hand zu bekommmen, um die Katholiken in Deutschland zu schützen, argumentiert der Bonner Historiker. Für ihn war das Reichskonkordat "ein Defensivvertrag", mit dem die Kirche die Distanz zu Hitler zu wahren versuchte.
Sehr schnell hielt sich das Regime nicht mehr an seine feierlich gegebenen Garantien. Gerade die katholischen Jugend- und Arbeitervereine wurden immer stärker bedrängt. Repressionen gab es gegen die katholischen Tageszeitungen ebenso wie gegen die Kirchenpresse. Mit großem propagandistischem Aufwand durchgeführte Devisen- und Sittlichkeitsprozesse sollten Bischöfe, Priester und Ordensleute 1935 und 1937 als korrupt und moralisch verkommen darstellen.
Nach Kriegsende war umstritten, ob das Reichskonkordat auch für die junge Bundesrepublik gültig war. Erst 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Urteil über das niedersächsische Schulgesetz, dass das Konkordat weiter bestehe. Allerdings machten die Richter deutlich, dass die Bundesländer, die in ihren Schulgesetzen gegen das Konkordat verstießen, nicht belangt werden durften.
Von Christoph Arens (KNA)