Beschlüsse des Synodalen Wegs liegen Franziskus seit Juni offiziell vor

Brief veröffentlicht: Synodalpräsidenten unterbreiten Papst Voten

Veröffentlicht am 22.09.2023 um 12:56 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Der Synodale Weg hat weitreichende Reformwünsche geäußert, beschließen kann viele der Reformen nur der Papst. Die Voten der Synodalversammlung liegen Franziskus vor – der offizielle Brief des Präsidenten und der Präsidentin ist jetzt öffentlich.

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Die Präsidenten des Synodalen Wegs, Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp, haben am 22. Juni Papst Franziskus in einem Brief über die Ergebnisse des Synodalen Wegs informiert und die Voten des Reformdialogs offiziell vorgelegt. Das sechsseitige gemeinsame Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) wurde am Freitag von der DBK und dem Synodalen Weg auf online veröffentlicht. Darin betont das Synodalpräsidium, dass die weitreichenden Anliegen nur dann hilfreich sein können, "wenn sie ganz ausdrücklich im Dienst an einer Kirche gesehen werden, die sich das Evangelium immer wieder neu zu Herzen nimmt und sich an ihre Sendung erinnert, dieses Evangelium den Menschen zu verkünden". Bätzing und Stetter-Karp hofften darauf, dass die Anliegen als Ausdruck eines "Ringens um ein Miteinander in einer trotz aller Probleme und Herausforderungen lebendigen und nach der Führung des Geistes suchenden Kirche" aufgefasst werden. Außerdem boten sie dem Papst an, die Anliegen im persönlichen Gespräch zu erörtern.

Die beiden Präsidenten weisen darauf hin, dass der Synodale Weg die Mahnungen aus dem Papstbrief zu Beginn des Synodalen Wegs aufmerksam aufgenommen habe und sich im Lauf des Prozesses immer wieder darauf zurückbesonnen habe. Der Synodale Weg sei aus der bedrängenden Frage heraus entstanden, wie die Kirche angesichts der Erkenntnisse über sexualisierte Gewalt und ihre Vertuschung einen Weg finden könne, sich auf das Evangelium zu besinnen und zu neuer Glaubwürdigkeit gelangen könne: "Dabei wurde deutlich, dass ein spürbarer Neuaufbruch nötig ist, um die systemischen Ursachen für den Missbrauch zu beseitigen, die Verkrustungen des Klerikalismus aufzubrechen und die Enttäuschung der Menschen zu überwinden."

Hoffnung auf Gespräch mit dem Papst

Die Voten des Synodalen Wegs seien "das Ergebnis eines Gesprächs- und Reflexionsprozesses in der Perspektive der Ortskirche, der in den Gemeinden und konkret gelebten Gemeinschaften seinen Ursprung hat". Sie speisten sich "neben dem Blick auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche aus der Erfahrung von in der Pastoral Tätigen ebenso wie aus der Expertise wissenschaftlicher Theologie, aus der besonderen Hirtenverantwortung der Bischöfe wie auch dem Glaubenssinn des Volkes Gottes".

An den Brief schließt eine Zusammenfassung der Voten des Synodalen Wegs an, die durch den Papst entschieden werden müssen. Vorgebracht werden Wünsche nach einer Stärkung der Synodalität, der Beteiligung der Ortskirche bei der Auswahl eines Diözesanbischofs, der Erlaubnis zur Predigt von Laien in der Eucharistiefeier, einer grundsätzlichen Überprüfung der Verpflichtung von Priestern auf die Ehelosigkeit, die Zulassung von verheirateten Männern zur Priesterweihe und die Dispens von Priestern und Weihekandidaten von der Zölibatsverpflichtung. Mit Blick auf Frauen in geweihten Ämtern wird die Möglichkeit der Weihe von Frauen zu Diakoninnen erbeten sowie eine Prüfung, ob entgegen der Absage von Papst Johannes Paul II. die Frage der Priesterweihe von Frauen doch einer weiteren theologischen Diskussion zugänglich sein kann. Der Papst wird gebeten, die Ausführungen des Katechismus über die Sexualität und insbesondere über Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung zu überarbeiten, da sie immer wieder Anlass zu Missverständnissen und auch zu Verletzungen und Zurückweisungen geben würden. Außerdem soll die kirchliche Lehre die Bipolarität menschlicher Geschlechtlichkeit differenzierter fassen. Mit Blick auf das Kirchenrecht äußert das Präsidium den Wunsch, den von der DBK angestoßenen Prozess einer Einrichtung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit bald zu einem Ende zu bringen, und zurWiederaufnahme des Projekts eines kirchlichen Grundgesetzes ("lex ecclesiae fundamentalis"), um das kirchliche Recht auf die Höhe eines zeitgemäßen Rechtsverständnisses zu bringen.

Erste Gespräche nach dem Brief ohne Laienvertreter

Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung und binden die einzelnen Diözesanbischöfe nicht. Die Satzung des Synodalen Wegs sieht vor, dass Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt werden.

Eine direkte Reaktion des Papstes auf den Brief ist noch nicht bekannt. Auf einen Brief des Synodalpräsidiums aus dem März reagierte der Papst nicht. Zuvor äußerten Bätzing und Stetter-Karp Unmut über die Kommunikation des Vatikans. Im Juli, also nach Versendung des Schreibens, traf sich eine Delegation deutscher Bischöfe mit Vertretern der Kurie im Vatikan. Das Treffen wurde als Fortsetzung des beim Ad-limina-Besuchs im November bezeichnet. Damals sei vereinbart worden, "dass die theologischen Fragen und die Fragen der Disziplin, die insbesondere beim Synodalen Weg zutage getreten sind, weiter besprochen werden müssen", teilte die DBK mit. Vertreter des ZdKs waren an den Gesprächen nicht beteiligt. Die fünfte und letzte Synodalversammlung hat im März stattgefunden. Für die Weiterarbeit wurde ein Synodaler Ausschuss eingerichtet, der Mitte November erstmals tagen soll. Die Finanzierung der Weiterarbeit scheiterte aber am Veto von vier Bischöfen. (fxn)

Im Volltext: Brief der Präsidenten des Synodalen Weges an Papst Franziskus im Juni 2023

Die Präsidentin und der Präsident des Synodalen Weges, Irme Stetter-Karp und Bischof Georg Bätzing, haben in einem Brief am 22. Juni 2023 Papst Franziskus die Ergebnisse des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland übermittelt. Die Deutsche Bischofskonferenz dokumentiert den Brief im Wortlaut.