Liste mit 53 Personen veröffentlicht

Bistum Aachen nennt Namen von Missbrauchstätern – Weihbischof darunter

Veröffentlicht am 18.10.2023 um 14:26 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Als bundesweit erste Diözese macht das Bistum Aachen im größeren Stil Namen von Kirchenmitarbeitern öffentlich, die sexueller Gewalt beschuldigt werden. Auf der Liste steht auch ein Weihbischof. Bischof Dieser und Generalvikar Frick äußerten sich.

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Im Zuge der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch hat das Bistum Aachen die Namen von 53 Beschuldigten veröffentlicht. Auf der Liste steht auch der 1986 gestorbene Weihbischof August Peters. "Ich verstehe, dass dies für viele ein Schock sein muss", sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser am Mittwoch vor Journalisten. "Wir machen für keinen mutmaßlichen Täter eine Ausnahme, ganz gleich, welchen Rang er zeitlebens einnahm."

Die systematische Nennung der Namen sei bislang bundesweit einmalig, so Dieser, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist. Bislang seien nur in begründeten Einzelfällen Namen bekannt gegeben worden. Mit dem Vorgehen sollten weitere bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Der Schritt sei nach langem Abwägen und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgt.

Unter den Namen, die auf der Internetseite des Bistums aufgeführt sind, sind 52 Geistliche und ein Nicht-Kleriker. Insgesamt sind laut Bistum 126 beschuldigte Kirchenmitarbeiter und 267 Betroffene bekannt. Im November 2020 hatten Rechtsanwälte ein Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen veröffentlicht. Darin wurden lediglich die Namen leitender Geistlicher genannt, denen Fehler im Umgang mit Missbrauchstätern vorgeworfen werden.

Namensnennung: Mindestens zehn Jahre tot

Laut Generalvikar Andreas Frick nennt das Bistum nur die Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern, die mindestens zehn Jahre tot sind. Entweder müsse der Betreffende von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden sein. Oder in dem jeweiligen Fall müsse ein Antrag auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden sein. "Diese Kriterien sind aus unserer Sicht belastbar, halten einer juristischen Prüfung stand und sind transparent", so Frick.

Die konkreten Tatvorwürfe gegen Weihbischof Peters würden – wie auch in den anderen Fällen – zunächst nicht öffentlich gemacht, so Bischof Dieser auf Nachfrage. Frick ergänzte, es gehe um Peters' langjährigen Einsatz als Priester im niederrheinischen Schiefbahn und damit nicht um seine Zeit als Weihbischof.

Bei der Veröffentlichung der Namen sind laut Dieser viele Aspekte berücksichtigt worden. Auf der einen Seite stünden Datenschutzrechte, die Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen und die Gefahr einer Stigmatisierung, wenn sich ein Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist. Auf der anderen Seite würden Aufarbeitung und Gerechtigkeit erwartet. Dieser erklärte, er habe die anderen deutschen Bischöfe über das Vorgehen informiert. "Ob und wie es der Aufarbeitung dient, werden wir jetzt auszuwerten haben." Ein Modell daraus zu machen, sei jedoch noch zu früh. (KNA)