Kardinal ohne Rechte
Am Freitag gab der Vatikan bekannt, dass Papst Franziskus die Niederlegung der Kardinalsprivilegien von Keith O'Brien angenommen habe. Der emeritierte Erzbischof des schottischen Erzbistums St. Andrews und Edinburgh war im Frühjahr 2013 aus seinem Amt als Diözesanbischof entlassen worden, nachdem Vorwürfe von Fällen sexuellen Missbrauchs gegen ihn aufgekommen waren.
Kardinal O'Brien räumte in Folge der Anschuldigungen moralische Verfehlungen in seiner Zeit als Seminarleiter in den 80er Jahren ein. Zugleich verzichtete er auf seine Teilnahme an der Papstwahl im März. Anschließend zog er sich laut Vatikanangaben mehrere Monate zu "geistlicher Erneuerung, Gebet und Buße" zurück. Im Februar vergangenen Jahres hat der Nachfolger O'Briens als Erzbischof von Edinburgh, Leo Cushley, im Vatikan Anzeige gegen den Kardinal eingereicht. Presseberichten zufolge sandte Cushley einen Bericht mit den Vorwürfen an die römische Bischofskongregation.
Infolge dessen hat Kardinal Keith O'Brien dem Papst seinen Verzicht auf die Privilegien als Kardinal angeboten. In der Mitteilung des Dekans des Kardinalskollegiums vom vergangenen Freitag heißt es nun, Papst Franziskus habe diesen Verzicht auf die Rechte und Pflichten eines Kardinals "wie sie in den Canones 349, 353 und 356 des Codex des kanonischen Rechts ausgedrückt sind" angenommen. Doch was bedeutet das eigentlich?
Keine Teilnahme am Konklave
Im Canon 349 sind die beiden grundsätzlichen Aufgaben der Kardinäle festgehalten: die Papstwahl und die Beratung und Unterstützung des Papstes bei der Leitung der Kirche. Ungeachtet seines Alters – Kardinal Keith O'Brien erreicht im Jahr 2018 die Altersgrenze für Papstwähler – wird er also nicht mehr an einem Konklave teilnehmen können.
Darüber hinaus wird O‘Brien auch die wichtigste Alltagsaufgabe eines Kardinals, die Beratung des Papstes, nicht mehr ausüben. Im Canon 353 heißt es: "Die Kardinäle helfen dem obersten Hirten der Kirche auf kollegiale Weise hauptsächlich in den Konsistorien." Zu den Kardinalsversammlungen, an denen der Papst besonders dringliche und wichtige Angelegenheiten mit den Kardinälen bespricht, wird Kardinal Keith O'Brien zukünftig ebenfalls nicht mehr teilnehmen.
Der Canon 356 scheint dagegen eher eine nebensächliche Frage in diesem Fall zu behandeln. Dort ist zu lesen, dass Kardinäle, die ein Kurienamt innehaben, ihren Wohnsitz in Rom zu wählen hätten. Kardinäle, die dagegen als Diözesanbischöfe auf der Welt verteilt leben, haben nach Rom zu kommen, wenn sie der Papst einberuft. Beides traf zuletzt auf Kardinal Keith O'Brien nicht mehr zu.
Unklar ist, ob sich die Aberkennung der Privilegien auch auf besondere Kardinalsrechte beziehen, die nicht in Verbindung mit der Kirchenleitung und dem Konklave stehen. So besitzen Kardinäle das Recht, überall auf der Welt das Sakrament der Buße zu spenden. Dieses Recht hat nach Canon 967 sonst nur der Papst selbst inne. Eine weitere Besonderheit des Kardinalstitels findet sich im Prozessrecht der Kirche. Nach Canon 1405 fallen kirchliche Prozesse von Kardinälen allein in die Zuständigkeit des Papstes. Zudem wird den Kardinälen im Canon 1242 ein sehr außergewöhnliches Privileg eingeräumt. Dort heißt es, dass Bestattungen in Kirchen grundsätzlich unzulässig sind, mit den Ausnahmen des Papstes, der Diözesanbischöfe und eben der Kardinäle. (mit Material von KNA)
Von Kilian Martin