Seit 2010: Bistum Trier zahlte 2,1 Millionen Euro an Missbrauchsopfer
Das Bistum Trier will künftig jedes Jahr mit einem Bericht über sein Handeln im Bereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch informieren. Bischof Stephan Ackermann sprach am Dienstag bei der Vorstellung des ersten Berichts in Trier von einem bundesweit in dieser Form einmaligen Vorgehen. Das Bistum wolle jedes Jahr offenlegen, was es tue, um Missbrauch vorzubeugen, welche Schutzmaßnahmen es umsetzt, und wie die Aufarbeitung vorangehe. Ziel sei es, Fortschritte zu dokumentieren und festzustellen, an welchen Stellen es nicht weitergehe.
Laut dem Bericht für 2022 zahlte das Bistum seit 2010 etwa 2,1 Millionen Euro an Betroffene für erlittenes Leid sowie rund 100.000 Euro für Therapiekosten. Allein im vergangenen Jahr erhielten 51 Betroffene von sexualisierter Gewalt demnach 789.000 Euro in Anerkennung ihres Leides und knapp 26.000 Euro für Therapiekosten. Zwei Anträge seien als Härtefällen anerkannt worden. Die Betroffenen bekamen demnach 50.000 Euro oder mehr ausgezahlt. Der vergleichsweise hohe Betrag von 2022 erklärt sich dadurch, dass Betroffene seit 2021 höhere Summen erhalten können und manche deshalb einen weiteren Antrag gestellt haben.
Der Bistums-Krisenstab befasste sich im vergangenen Jahr mit 16 Anschuldigungen zu Missbrauch durch noch lebende Priester oder Mitarbeiter des Bistums. 14 Beschuldigte waren demnach Priester und 2 andere Personen. Bei drei der Anschuldigungen handelte es sich um aktuelle, ansonsten um weiter zurückliegende Vorfälle. Darüber hinaus beschuldigten 13 Betroffene bereits Verstorbene und stellten Anträge auf Geldzahlungen.
2022 meldete Bistum sechs Fälle der Staatsanwaltschaft
Laut Bericht meldete das Bistum 2022 sechs Fälle der Staatsanwaltschaft. Die stellte demnach drei der Verfahren in gleichen Jahr wieder ein. Das Bistum leitete zudem sechs kirchenrechtliche Voruntersuchungen ein und führte zwei solcher Untersuchungen aus dem Vorjahr weiter. Weiter führte das Bistum vier kirchliche Strafverfahren. Zwei Priester wurden in der Folge aus dem Klerikerstand entlassen, was im kirchlichen Kontext die höchstmögliche Strafe bedeutet, einem weiteren verboten, als Priester tätig zu sein.
Eine Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Schutzkonzepte, die jede Pfarrei entwickeln muss. Laut Bericht hatten bis Ende 2022 etwa ein Viertel (23,4 Prozent) der 748 Pfarreien im Bistum ein solches Konzept erarbeitet. Knapp die Hälfte (48,8 Prozent) arbeitete noch daran und etwas mehr als ein Viertel (26,7 Prozent) wollte mehr Zeit dafür. Weiter wurden laut Bericht seit dem Start der Präventionsarbeit im Bistum 26.350 Mitarbeitende zum Thema geschult, darunter Priester, Erzieherinnen, Sozialarbeiter und Gemeindereferenten.
Neben Zahlen zu den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung stellt der Bericht Beispiele aus der Praxis vor. Beteiligte berichten etwa von der Arbeit an Schutzkonzepten oder von Präventions-Schulungen. (KNA)