Zwölf Fragen und Antworten zum Nachfolgegremium des Synodalen Wegs

Der Synodale Ausschuss: Ein Blick in Satzung und Geschäftsordnung

Veröffentlicht am 17.11.2023 um 00:01 Uhr – Von Roland Müller – Lesedauer: 

Bonn/Berlin ‐ Der Synodale Ausschuss setzt die Arbeit des Synodalen Wegs fort. Nach der ersten Sitzung wurden nun Satzung und Geschäftsordnung des Ausschusses veröffentlicht. Beide Dokumente bilden das Fundament für die Arbeit des Synodalen Ausschusses. Katholisch.de hat einen Blick in die Papiere geworfen.

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Am vergangenen Wochenende hat der Synodale Ausschuss, das Nachfolgegremium des Synodalen Wegs, zum ersten Mal getagt. Nun sind die dort verabschiedete Satzung und Geschäftsordnung auf der Internetseite des Reformprozesses für alle Interessierten einsehbar. Katholisch.de hat sich die beiden für die Arbeit des Gremiums grundlegenden Dokumente angesehen und nach Antworten auf die drängendsten Fragen zum Synodalen Ausschuss gesucht.

Sind Satzung und Geschäftsordnung schon endgültig beschlossen?

Beide Dokumente wurden bei der ersten Sitzung des Synodalen Ausschusses am vergangenen Wochenende in Essen von den Mitgliedern des Gremiums verabschiedet. In Kraft getreten sind Satzung und Geschäftsordnung aber noch nicht, denn beide Träger des Reformprozesses – die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) – müssen ihnen noch zustimmen. Der Laiendachverband lässt darüber am 24. und 25. November auf seiner Vollversammlung in Berlin abstimmen. Die Bischöfe beschließen beide Dokumente auf ihrer Frühjahrsvollversammlung vom 19. bis 22. Februar in Augsburg. Eine Annahme von Satzung und Geschäftsordnung gilt jedoch als sicher.

Was sind die Aufgaben des Synodalen Ausschusses?

Die Satzung nennt als erste – und wahrscheinlich wichtigste – Aufgabe des Gremiums die Einrichtung eines Synodalen Rates bis spätestens März 2026. Dieser Rat soll als dauerhaftes Beratungsgremium von Bischöfen und Laien die Reformbemühungen des Synodalen Wegs verstetigen. Allerdings hatte der Vatikan im Januar die Gründung eines Synodalen Rates ausdrücklich untersagt. Satzung und Geschäftsordnung nehmen dazu keine Stellung. Weitere Aufgaben sind laut Satzung "eine Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche" sowie die Evaluation der bereits gefassten Beschlüsse der Synodalversammlung auf diözesaner, nationaler und weltkirchlicher Ebene. Außerdem beraten und entscheiden die Mitglieder des Synodalen Ausschusses über die Texte des Synodalen Wegs, die in den Foren beschlossen, aber in der Synodalversammlung nicht mehr abschließend beraten wurden.

Welche Texte müssen noch beraten werden?

Zwölf Texte sind in den Synodalforen erarbeitet und beschlossen, von der Synodalversammlung aber noch nicht verabschiedet worden. Eine Liste der Texte ist der Satzung des Synodalen Ausschusses als Anlage beigefügt. Inhaltlich geht es in den Dokumenten etwa um die Themen Missbrauch, Sexualität, Frauen und Kirche, Klerikalismus oder die Rechte der Gläubigen.

Bild: ©Synodaler Weg/Ewelina Sowa

Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp sind die Präsidenten des Synodalen Ausschusses. Das Bild zeigt sie bei der ersten Sitzung des Gremiums in Essen.

Welche Struktur hat der Synodale Ausschuss?

Das Gremium wird von einem vierköpfigen Präsidium geleitet – wie schon zuvor der Synodale Weg. Die Präsidenten des Ausschusses sind die Präsidentin des ZdK und der DBK-Vorsitzende, aktuell also Irme Stetter-Karp und Bischof Georg Bätzing. Aus seinen Reihen wählt der Synodale Ausschuss zwei Vizepräsidenten. Bei der Auswahl soll "Geschlechter- und Generationengerechtigkeit angestrebt" werden. Der Ausschuss tagt in Plenarversammlungen, in denen die grundlegenden Entscheidungen getroffen werden. Diese Versammlungen können Kommissionen zur inhaltlichen Arbeit einrichten, der vier bis zehn Personen angehören, die Mitglieder des Synodalen Ausschusses sind.

Wer sind die Mitglieder der Plenarversammlung?

Dem Gremium gehören die 27 Mitglieder des Ständigen Rates der DBK an. Das sind die Bischöfe der 27 deutschen Diözesen. Da drei Bischofsstühle aktuell unbesetzt sind, gibt es in diesen Bistümern Diözesanadministratoren, die bis zur Wahl eines neuen Oberhirten im Amt sind. Sie gehören dem Ständigen Rat und damit auch der Plenarversammlung an. Das ZdK hat ebenfalls 27 Vertreter in die Plenarversammlung gewählt. Außerdem gibt es 20 weitere Mitglieder, die von der Vollversammlung des Synodalen Wegs gewählt wurden. Scheidet ein vom ZdK gewähltes Mitglied vor Beendigung des Synodalen Ausschusses aus, erfolgt laut Satzung eine Nachbenennung. Verlässt ein von der Synodalversammlung gewähltes Mitglied den Ausschuss, rückt die nächste Person gemäß der Stimmenzahl nach. Eine aktuelle Mitgliederliste des Synodalen Ausschusses kann auf der Internetseite des Synodalen Wegs eingesehen werden.

Welche Mehrheiten sind für Beschlüsse notwendig?

Für Beschlüsse von Texten und andere wichtige Entscheidungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder der Plenarversammlung notwendig. Anders als beim Synodalen Weg müssen Beschlüsse also keine eigene Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Bischöfen mehr erreichen. Außerdem wurde festgelegt, dass Enthaltungen bei Abstimmungen als nicht abgegeben Stimmen zählen. Weiter wurde geregelt, dass Anträge auf geheime Abstimmung den Anträgen auf namentliche Abstimmungen vorzuziehen sind. Diese Punkte sind nun klarer gefasst als in den entsprechenden Regelungen des Synodalen Wegs. Beide Fragen hatten bei den Synodalversammlungen zu kontroversen Auseinandersetzungen über die richtige Auslegung geführt.

Bild: ©Synodaler Weg/Ewelina Sowa

Der Synodale Ausschuss tagte am 10. und 11. November 2023 zum ersten Mal in Essen.

Können sich die Mitglieder vertreten lassen?

Die Satzung besagt, dass sich die Mitglieder des Synodalen Ausschusses nicht vertreten lassen können. Diese Regelung ist von besonderer Bedeutung, weil vier Diözesanbischöfe vor der Einrichtung des Ausschusses angekündigt hatten, den Synodalen Weg ab dieser Etappe nicht mehr weiterzugehen. Die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) nahmen, wie angekündigt, nicht an der ersten Sitzung des Gremiums teil. Sie können entsprechend der Satzung keine Vertretung zu den Plenarsitzungen schicken. Aber sie haben weiterhin das Recht, jederzeit an den Treffen des Ausschusses teilzunehmen und abzustimmen.

Sind die Kommissionen schon arbeitsfähig?

Die Pressesprecherin des ZdK, Britta Baas, teilte katholisch.de auf Anfrage mit, dass die Kommissionen noch "im Werden" sind. Sie sollen im Nachgang der Vollversammlung der DBK im Februar 2024 gewählt werden sollen. Der Synodale Ausschuss nimmt seine Arbeit also erst umfänglich auf, wenn Satzung und Geschäftsordnung des Gremiums durch die beiden Träger in Kraft gesetzt wurden.

Finden die Sitzungen öffentlich statt?

Die Geschäftsordnung besagt, dass alle Sitzungen der Plenarversammlung in der Regel für die Presse öffentlich sind. Ausgewählte Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Präsidiums oder durch einen Antrag der Mitglieder ohne Medienvertreter behandelt werden. Einen Livestream schließt die Geschäftsordnung aber aus. Bei der ersten Sitzung des Gremiums am vergangenen Wochenende gab es diese Regelung noch nicht, weshalb die Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten. Das hatte zu vehementer Kritik von Medienvertretern geführt. Die Sitzungen der Kommissionen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Metallkreuz des Synodalen Weges
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht

Wie bei den Synodalversammlungen soll es auch bei den Plenartreffen des Synodalen Ausschusses eine Geistliche Begleitung geben.

Gibt es weiterhin eine Geistliche Begleitung?

Wie schon beim Synodalen Weg wird es auch bei seinem Nachfolgegremium zwei Geistliche Begleiter geben. Sie sollen unterschiedlichen Geschlechts sein, dürfen nicht als Mitglieder dem Ausschuss angehören und sind für spirituelle Impulse sowie eine geistliche Reflexion der Arbeit des Gremiums zuständig. Sie können die Sitzungen der Plenarversammlung unterbrechen, "wenn dies mit Blick auf den Gesprächsprozess weiterführend und hilfreich scheint", heißt es in der Satzung.

Wann findet das nächste Treffen des Ausschusses statt?

Die nächste Plenarversammlung des Synodalen Ausschusses tagt am 14. und 15. Juni 2024, teilte das ZdK auf Anfrage von katholisch.de mit. Das Treffen soll in Mainz stattfinden.

Wie steht es um die Finanzierung des Gremiums?

Mit dem Ausstieg der vier Bischöfe aus dem Reformprozess war auch das Aus für eine Finanzierung über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verbunden. Die Bischöfe wollen "den Weg zu einer synodaleren Kirche in ihren Bistümern gemeinsam und abgestimmt mit dem synodalen Prozess der Weltkirche gehen", hieß es damals in einer Pressemitteilung. Man wolle nicht mit viel Geld ein Gremium auf die Beine stellen, das später aufgrund der Vorgaben aus dem Vatikan so nicht handlungsfähig sei. Die übrigen 23 Bischöfe haben jedoch untereinander die Absprache getroffen, für die Finanzierung des Synodalen Ausschusses zu sorgen. Bei der Herbstvollversammlung der DBK wurde bekannt, dass vier nicht näher genannte Bistümer die Organisation der Finanzen übernommen haben. In welcher Form das künftig geschehen wird, ist bislang noch nicht klar. Die Beratungen zu einem möglichen Rechtsträger, über den die Zahlungen abgewickelt werden sollen, laufen offenbar noch.

Von Roland Müller

Satzung und Geschäftsordnung im Wortlaut

Satzung und Geschäftsordnung bilden die Grundlage der Arbeit des Synodalen Ausschusses. Unter folgendem Link können sie auf der Internetseite des Synodalen Wegs abgerufen werden.