Nach Streit: Opus-Dei-Wallfahrtsort soll Diözese unterstellt werden
Der spanische Marienwallfahrtsort Torreciudad, der eng mit dem Opus Dei verbunden ist, könnte bald zu einem diözesanen Heiligtum ernannt und damit der Aufsicht des Bistums Barbastro-Monzón unterstellt werden. Der Vatikan habe diesem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, teilte der Bischof der Diözese, Ángel Pérez Pueyo, bei einem Gottesdienst in Torreciudad mit. Am Rande des Treffens aller spanischen Bischöfe mit Vertretern des Klerus-Dikasteriums in Rom Ende November habe er mit Verantwortlichen der Kurie diese Regelung vereinbart, so der Bischof von Barbastro-Monzón. Die Entscheidung des Vatikan sei ein "Geschenk" und "sehr wichtig", sagte Pérez in seiner Predigt.
Hintergrund der Äußerung des Bischofs ist ein seit etwa zwei Jahren schwelender Streit zwischen der Personalprälatur Opus Dei, für die der Wallfahrtsort Torreciudad ein spirituelles Zentrum darstellt, und der Diözese Barbastro-Monzón, auf deren Territorium die Kirche mit dem verehrten Marienbild liegt. Damals hatten die Auseinandersetzungen um eine Aktualisierung des Vertrags über die Zusammenarbeit an der Wallfahrtsstätte aus dem Jahr 1980 begonnen. Im Juli wurde der Streit zwischen der Vereinigung und der Diözese öffentlich bekannt, als spanische Medien von finanziellen Auseinandersetzungen und eine von der Regel abweichende Personalpolitik des Bistums in Torreciudad berichteten. Pérez ernannte damals erstmals einen Priester zum Rektor der Wallfahrtskirche, der nicht dem Opus Dei angehört.
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Hinter der nun gemachten Ankündigung, Torreciudad zu einem diözesanen Heiligtum zu ernennen, könnte der Versuch des Bischofs stehen, mehr Einfluss auf den Wallfahrtsort auszuüben. Aktuell sieht das Opus Dei den Marienwallfahrtsort kirchenrechtlich als halböffentlichen Gebetsort an, heißt es in Medienberichten. Die künftige Anerkennung als diözesanes Sanktuarium sei ein folgerichtiger Schritt zur Normalisierung der Situation von Torreciudad, wird die Diözese zitiert. Dabei gehe es ausschließlich um kirchenrechtliche und pastorale Fragen, nicht um Besitzansprüche des Bistums. Zur Anerkennung als Diözesanheiligtum bedarf es der "Gutheißung des Ortsordinarius", heißt es im Kirchenrecht (c.1230 CIC). Nationalheiligtümer bedürfen der Anerkennung durch die Bischofskonferenz des Landes und Internationale Sanktuarien benötigen die Anerkennung des Heiligen Stuhls. Das einzige Nationalheiligtum im deutschen Sprachraum ist die Basilika von Mariazell in Österreich.
Der frühere Rektor der Wallfahrtskirche und Opus-Dei-Priester Ángel Lasheras reagierte noch während des Gottesdienstes, in dem sich der Diözesanbischof geäußert hatte. Lasheras dankte Pérez für seine Ankündigung, die "wir herbeisehnen mit der ganzen Kraft unserer Seele", so der Priester. Medien spekulierten deshalb, dass die kirchenrechtliche Änderung vom Opus Dei angestoßen worden sein könnte, um die Situation zu entspannen. Auch der Plan, Torreciudad in Zukunft zu einem national oder vom Vatikan anerkannten Heiligtum zu erheben, könnte dahinterstecken.
Der Marienwallfahrtsort Torreciudad in Aragonien im Nordosten Spaniens geht auf eine Einsiedelei aus dem 11. Jahrhundert zurück, in der das Bildnis Unserer Lieben Frau von den Engeln verehrt wird. In den 1960er-Jahren beschloss Opus Dei-Gründer Josefmaria Escrivá de Balaguer, dort eine neue Kirche zu errichten und den Ort zu einer großen Wallfahrtsstätte des Opus Dei auszubauen. Der Gründer der Vereinigung hatte eine enge Beziehung zum Marienbildnis von Torreciudad: Als Zweijähriger pilgerten seine Eltern mit ihm zur dortigen Gottesmutter, um ihre Dankbarkeit über eine überstandene Krankheit ihres Kindes auszudrücken. 1975 wurde die Kirche eingeweiht, die mittels zahlreicher Spenden von Angehörigen des Opus Dei gebaut wurde. Torreciudad gilt als eine Hochburg der Personalprälatur und empfängt jährlich etwa 190.000 Pilger. Zusammen mit den Marienwallfahrtsorten Saragossa, Montserrat (beide Spanien), Meritxell (Andorra) und Lourdes (Frankreich) bildet Torreciudad die "Ruta Mariana". (rom)