Wahre Glaubwürdigkeit
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Nun ist es doch passiert. Die deutschen Bischöfe haben sich nach langem Ringen dazu entschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu lockern. Es ist ein wichtiger und ein notwendiger Schritt für die katholische Kirche. Vor allem aber ist es ein Schritt, der noch einiger Erklärungen bedarf, damit bei Gläubigen und kirchlichen Mitarbeitern keine falschen Erwartungen geweckt werden.
Die Reaktionen waren fast durchweg positiv, als bekannt wurde, dass wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexuellen in Lebenspartnerschaften nicht (mehr) zwangsläufig die Kündigung ins Haus flattert. Und das zu Recht. Die Entscheidung hilft Mitarbeitern, die sich bisher nicht selten in ihrer beruflichen – aber auch privaten – Existenz bedroht sahen. Sie hilft aber auch der "Institution Kirche", mit der in der Vergangenheit immer mehr Menschen fremdelten, weil sie häufig nicht fortschrittlich und manchmal sogar wenig "christlich" erschien.
Die Kirche hat vor allem deshalb lange mit den Änderungen des Arbeitsrechts gehadert, weil sie um ihre Glaubwürdigkeit fürchtete. Doch was ist weniger christlich und damit weniger glaubwürdig? Eine wiederverheiratete Reinigungskraft im kirchlichen Dienst oder die Entlassung einer solchen? Die Antwort ist nun gefallen – und zwar zugunsten der so oft geforderten Barmherzigkeit. Scheitern wird anerkannt. Andere Lebensentwürfe werden toleriert.
Doch aufgepasst! Es gibt ja bekanntlich auch die Mahner. Solche, die nun Sodom und Gomorrha in kirchlichen Einrichtungen heraufbeschwören. Denen sei aber gesagt, dass sich nicht alles ändert. Der Chefarzt einer katholischen Klinik kann auch in Zukunft gekündigt werden, wenn er für Abtreibungen demonstriert. Und auch oder gerade diejenigen, die im Verkündigungsdienst stehen, all die Diakone, Pastoralreferenten oder Religionslehrer, werden weiter nach anderem Maßstab beurteilt. Und das müssen sie auch. Weil sie nunmal die "Aushängeschilder" der Kirche sind.