DBK hatte Forderung widersprochen

Betroffenensprecher für weitere Debatte zu Missbrauchszahlungen

Veröffentlicht am 21.01.2024 um 09:27 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Braucht es eine neue Grundsatzdebatte über die Höhe kirchlicher Zahlungen an Missbrauchsbetroffene? Die Deutsche Bischofskonferenz weist diese Forderung zurück. Der Sprecher ihres Betroffenenbeirats sieht es anders.

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Anders als die Deutsche Bischofskonferenz hält der Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Bischofskonferenz eine weitere Grundsatzdebatte über die Höhe kirchlicher Zahlungen an Missbrauchsbetroffene für notwendig. "Eigentlich fängt sie gerade erst an", sagte Johannes Norpoth dem Kölner katholischen Portal domradio.de (Samstag).

Dabei kritisierte er vor allem das aus manchen Bistümern zu hörende Argument, höhere Zahlungen könnten ärmere Diözesen in den Ruin treiben: "Solange deutsche Bistümer und insbesondere Bischöfe nicht offen über ihre tatsächlichen Vermögenswerte sprechen, wie sie es gerade aktuell tun, solange werde ich jedes Argument oder jede Richtung, die dahin geht, dass sie nicht so viel zahlen können, entweder mit einem Lächeln oder aber mit einem Kopfschütteln beantworten."

Am Dienstag hatte das Bistum Augsburg erst nach längerem Zögern angekündigt, nun doch 150.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zu zahlen. Zugleich hatte es gefordert, das Thema müsse auf Ebene der Bischofskonferenz nochmals grundsätzlich diskutiert werden.

UKA für Höhe der Zahlungen zuständig

Ein Sprecher der Bischofskonferenz wies diese Forderung in der "Augsburger Allgemeinen" zurück. Die von den Bischöfen beschlossene Praxis und die Höhe entsprechender Zahlungen basierten auf Gerichtsurteilen, und die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) orientiere sich an Entscheidungen der Justiz. Man gehe davon aus, dass die Leistungen auch höher werden könnten, sollten Gerichte in entsprechenden Prozessen höhere Schmerzensgeldsummen zusprechen. Die UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Bei über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen.

"Schaden ist Schaden und wird an den festzustellenden Folgen des Opfers, also des Geschädigten, ermittelt", betonte Betroffenensprecher Norpoth – und nicht an der Frage, wie viel Geld ein Bistum in der Kasse hat. Er fürchte aber, dass es ohne eine gemeinsam erarbeitete Grundsatzlösung immer wieder neue und vor allem für die Betroffenen frustrierende Diskussionen geben könnte.

Diese sollte aber zwischen der bischöflichen Fachgruppe und dem Betroffenenbeirat direkt verhandelt werden und nicht über immer neue Interviews oder Erklärungen: "Mir wäre lieb, wenn wir uns statt dieser Kommunikationsformen einfach mal einen Tisch setzen könnten, um in echte Verhandlungen zu finden; um endlich zu einer gemeinsam getragenen und langfristig getragenen Lösung zu kommen." Er wünsche sich, so Norpoth weiter, "wirkliche Gespräche und echte Verhandlungen zwischen Bischöfen und Betroffenen" und keine Diskussionen hinter verschlossenen Türen. (KNA)