Bistum Augsburg zahlt Missbrauchsopfer doch Entschädigungssumme aus
Das Bistum Augsburg zahlt einem Missbrauchsbetroffenen den von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) festgelegten Betrag von 150.000 Euro aus. In einer Pressemitteilung vom Dienstag heißt es, dass das Bistum mit Vertretern der UKA "alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen" habe klären können. Die Diözese Augsburg werde die Summe in voller Höhe anweisen.
Demnach bewertet der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA im konkreten Fall die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend. "Damit sind für das Bistum Augsburg neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall anzuerkennen." Gleichzeitig weist das Bistum darauf hin, dass das Thema der "Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen" auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutiert werden müsse.
Gespräch war angekündigt
Kurz vor Weihnachten war bekannt geworden, dass das Bistum Augsburg die von der UKA in einem Widerspruchsverfahren festgelegte Anerkennungsleistung an einen Missbrauchsbetroffenen zunächst in Frage stellte. Ein Sprecher betonte damals gegenüber dem WDR, dass es sich aus Sicht der Diözese bei sechsstelligen Summen nicht mehr nur um Anerkennungszahlungen, sondern um "Schmerzensgeldzahlungen" handle. Gleichzeitig betonte er, dass das Verfahren aus Sicht der Diözese noch nicht abgeschlossen sei, und kündigte für Anfang Januar ein Gespräch mit der UKA über alle offenen Fragen an.
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei einem Betrag von über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Seit vergangenem Jahr können Betroffene Widerspruch gegen die Höhe der ihnen zugesprochenen Anerkennungsleistungen einlegen.
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Kölner Landgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen muss. Anschließend kündigten bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen an. Die UKA hatte mehrfach angekündigt, das Urteil bei der künftigen Entscheidung über die jeweilige Leistungshöhe zu berücksichtigen. (mal)