Bei Personalentscheidungen nicht mit verschiedenen Maßen messen
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Der Prozess, einen neuen Bischof für eine Diözese zu finden, ist kompliziert und langwierig. Manche Personalentscheidungen, die der Vatikan getroffen hat, lassen jedoch im Nachhinein immer wieder Zweifel daran aufkommen, wie genau die zuständigen Gremien und Personen die jeweiligen Kandidaten geprüft haben, wenn man bedenkt, welche Taten von manchen ans Licht gekommen sind. Zuletzt gab es sogar zwei Fälle, in denen ernannte Bischöfe ihr Amt gar nicht antraten, da ihnen entweder Belästigung und Machtmissbrauch vorgeworfen wird (wie im Bistum Mar del Plata in Argentinien) oder ein kirchenrechtliches Verfahren gegen sie eröffnet wurde (wie in der englischen Diözese Plymouth).
Ja, im Prozess der Kandidatenfindung können Irrtümer oder Fehleinschätzungen passieren. Und manche Sachen können tatsächlich erst viel später bekannt werden. Dennoch kann in solchen Fällen der Eindruck entstehen, dass bei Personalentscheidungen im kirchlichen Bereich unterschiedlich genau hingeschaut wird – je nachdem, um wen oder um was es geht.
Man sollte keinesfalls so etwas wie einem Generalverdacht das Wort reden. Daher anders betrachtet: Anscheinend gilt für Kleriker, wenn es um "Beförderungen" in höhere Funktionen oder Ämter geht, nach wie vor eine Art Vertrauensvorschuss. Ein solcher ist per se nichts Schlechtes. Doch für andere Ebenen in anderen Bereichen gibt es ihn offenbar nicht in gleichem Maße. Ein wissenschaftlicher Lehrstuhl ist zwar nicht dasselbe wie ein Bischofsstuhl – trotzdem: Die vor kurzem veröffentlichte Untersuchung zu den Nihil-obstat-Erteilungen im deutschsprachigen Raum zeigt, wie besonders Frauen – Nicht-Priester – unter dem Verfahren leiden. Jede Veröffentlichung, jede Äußerung wird nicht selten, verbunden mit einigem an Willkür, Druck und Intransparenz, bis ins kleinste Detail durchleuchtet, bevor man erstmals einen theologischen Lehrstuhl bekommt – oder eben nicht. Man könnte in diesem Zusammenhang auch Priesterseminaristen nennen, die homosexuell sind, und Angst haben, geoutet zu werden – schließlich gilt Homosexualität offiziell noch als Weihehindernis.
Wenn Vertrauensvorschuss, dann für alle gleich – ansonsten sollte man konsequent den Anschein vermeiden, dass man bei der Berufung von Klerikern ins Bischofsamt nicht genau genug hinsieht oder gar mit einem anderen Maß misst. Ein empfundenes Ungleichgewicht schadet der Glaubwürdigkeit, an der es der Kirche ohnehin an ganz vielen Ecken fehlt, noch mehr.
Der Autor
Matthias Altmann ist Redakteur bei katholisch.de.Hinweis
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