Veruntreuung: Gericht verurteilt Priester zur Zahlung von 13.200 Euro
Das Amtsgericht Freyung hat einen im Bistum Passau tätigen Priester wegen Untreue in einem Fall zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro verurteilt. Im Übrigen wurde er am Freitag freigesprochen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Samstag die Entscheidung auf Anfrage erläuterte. Der entstandene Schaden sei auf eine Summe von 26.000 Euro beziffert worden, die der Geistliche zurückzahlen müsse. Dem Pfarrer war vorgeworfen worden, in seiner früheren Gemeinde mehrere Jahre Gelder von Hochzeiten und Beerdigungen in eine Schwarzkasse gegeben zu haben.
Das Urteil ist nach Angaben der Sprecherin noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagte hätten die Möglichkeit, binnen einer Woche Berufung oder Revision einzulegen.
Zu Gunsten des Angeklagten sei gewertet worden, dass er sich nicht selbst bereichert habe, erklärte die Sprecherin. Die Einzahlungen in die von dem Geistlichen geführte Schwarzkasse seien zwar nach seinem Ermessen erfolgt, er habe sie aber im Sinne der Kirche verwendet. Auch sei ihm zugute gekommen, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei, sich geständig gezeigt und das Verfahren ohne sein Verschulden lange angedauert habe. Negativ gewertet worden sei jedoch die Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum. (KNA)