Bischof Voderholzer pocht auf mehr Priester unter Professoren

Regensburger Priesterquoten-Streit: Kanonist für Verhandlungslösung

Veröffentlicht am 15.02.2024 um 12:41 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg/Freiburg ‐ Nur einer von 13 Theologieprofessoren der Uni Regensburg ist Priester – nach dem Kirchenrecht zu wenig. Fakultät und Bischof streiten um Berufungen. Kirchenrechtler Rafael Rieger schlägt eine Lösung vor: ein Verfahren wie bei Tarifverhandlungen.

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Im Streit um verbindliche Priesterquoten an theologischen Fakultäten schlägt der Kirchenrechtler Rafael Rieger eine Verhandlungslösung zwischen Bischof und Universitäten vor. In einem Beitrag für die Zeitschrift "Communio" (Donnerstag) empfiehlt Rieger, das Verfahren ähnlich wie Tarifverhandlungen zu gestalten. Unter Verweis auf das staatliche Hochschulrecht könne sich eine Fakultät nicht dem Dialog mit dem Bischof entziehen und behaupten, das verbindliche kirchliche Hochschulrecht nicht anwenden zu müssen. Hintergrund sind vakante Lehrstühle an der Uni Regensburg, für die der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer die Besetzung mit Priestern verlangt, um die kirchenrechtlich vorgeschriebene "angemessene Anzahl" von Priestern unter den Dozenten sicherzustellen. Derzeit ist nur einer der 13 Regensburger Lehrstühle mit einem Priester besetzt.

Rieger schlägt als Verfahren vor, dass zunächst der Diözesanbischof der Fakultät und der Universitätsleitung mitteilt, welche Anzahl an Priestern er im Lehrkörper für notwendig erachtet. Auf diese Forderung könne dann die Universität reagieren und in den Dialog gehen, "der wie bei Tarifverhandlungen durchaus von Streit und Konfrontation geprägt sein könnte. Denn hier prallen unterschiedliche Interessenlagen und Rechtspositionen aufeinander", so der Kirchenrechtler weiter. Dabei könne keine der Parteien auf Maximalforderungen bestehen. Komme es zu keiner Einigung, müsse das vatikanische Bildungsdikasterium entscheiden: "Dem Dikasterium käme die Rolle eines Schlichters wie bei einer Tarifauseinandersetzung zu."

Ausschreibungen nur für Priester möglich

Bei der Entscheidung, welche Professuren mit Priestern besetzt werden, müsse man sich fragen, welche Rolle die Stelle bei der wissenschaftlichen Ausbildung von Priesteramtskandidaten zukomme: "Beispielsweise legt es sich eher nahe, beim Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft auf die Besetzung mit einem Priester hinzuwirken als bei einer Professur für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts." Um Professuren mit Priestern zu besetzen, sei auch eine Ausschreibung nur für Priester möglich, wie sie etwa jüngst an der Universität Bonn vorgenommen wurde. Ein derartiges Vorgehen könne aber auf Unverständnis stoßen: "Es besteht die Gefahr, dass durch eine derartige Berufungspraxis die Theologie von den übrigen Wissenschaften nicht mehr ernst genommen wird." Bei der Aufstellung von Berufungslisten könne die Priesterweihe eines Kandidaten nicht allein ausschlaggebendes Kriterium sein. Sie könne aber unter dem Aspekt der "persönlichen Eignung" berücksichtigt werden, die etwa das bayerische Hochschulrecht als Kriterium nennt. Wenn sich kein geeigneter Kandidat mit Priesterweihe beworben hat, sei es auch möglich, trotz Priesterquote dem Bischof einen Laien vorzuschlagen. "Eine Blockadehaltung des Bischofs wie derzeit in Regensburg ist dann wohl nicht zu erwarten", betont Rieger.

2017 hatte Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution "Veritatis Gaudium" das kirchliche Hochschulrecht reformiert. Gemäß den neuen Regelungen ist es "notwendig, dass eine angemessene Anzahl der Dozenten Priester sind". Damit hat das neue Recht die bisherige Regelung abgeschwächt, dass Theologieprofessoren in der Regel Priester sein müssen. Eine Umsetzung des kirchlichen Rechts auf die deutsche Situation durch ein sogenanntes "Akkomodationsdekret" steht noch aus. Eine feste Quote gibt es nicht, die Vorgaben sehen aber nach der Auslegung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine Mehrheit von Priestern auf Lehrstühlen vor. Tatsächlich sind nur etwa ein Viertel der Theologie-Lehrstühle in Deutschland mit Priestern besetzt.

Gegenüber Communio teilte das Bistum Regensburg Ende Januar mit, dass der Ortsbischof bei der Einhaltung des kirchlichen Hochschulrechts gegenüber Rom rechenschaftspflichtig ist: "Mehrmalige schriftliche Erklärungen des Bischofs, dass er vorerst nur noch der Berufung von Priestern zustimmen kann, blieben seit 2014 wirkungslos." Um den Betrieb der Fakultät nicht allzu sehr zu belasten und im Interesse der Studierenden sei Bischof Voderholzer aber bereit, Zugeständnisse zu machen. So habe er der Berufung von Laien auf die Lehrstühle für Altes Testament und Philosophische Grundsatzfragen zugestimmt. (fxn)