Recht der Gläubigen auf Eucharistiefeier erfüllen

Wolf: Bischöfe sollen Papst um Indult für verheiratete Priester bitten

Veröffentlicht am 10.03.2024 um 10:14 Uhr – Lesedauer: 

Münster/Zürich ‐ Der Papst hat den Wunsch nach der Priesterweihe für "viri probati" nicht erfüllt. Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf sieht den Ball im Feld der Bischöfe: Sie sollten eine Sondergenehmigung beantragen – theologisch wäre die Weihe Verheirateter kein Problem.

  • Teilen:

Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf verlangt von Bischöfen, die für die Weihe verheirateter Männer eintreten, mehr Eigeninitiative. In einem Interview mit "kath.ch" (Sonntag) wundert sich der Theologe, warum die Bischöfe, die bei der Amazonassynode für die Weihe von "viri probati" gestimmt haben, den Papst nicht um einen Indult, eine Sondergenehmigung, für Amazonien bitten: "Wenn zu den Amazonasbischöfen noch fünf Schweizer Bischöfe und 20 Bischöfe aus anderen europäischen Ländern hinzukommen würden, dann möchte ich sehen, wie Franziskus reagiert." Grundsätzlich sieht der Kirchenhistoriker drei Möglichkeiten für eine Änderung des geltenden Rechts: eine generelle Regelung für die Weltkirche, ein Indult für eine Kirchenprovinz oder einzelne Diözesen oder Dispensen für Einzelfälle.

Eine Bitte um ein Indult sei eine logische Folge der Beratungen bei der Amazonas-Synode, bei der 80 Prozent der Bischöfe für die Weihe verheirateter Männer gestimmt hätten. "Die Bischöfe müssen ihren Job machen. Wenn die Bischöfe nicht um ein Indult bitten, müssen sie auch nicht jammern, dass sie das Gebot Jesu, zu seinem Gedächtnis so oft wie möglich Eucharistie zu feiern, mit Füssen treten. Kann Bischöfen, die das glauben, was sie verkünden, ein Kirchengesetz wirklich wichtiger sein als ein Gebot Jesu?", so Wolf weiter. Durch den Priestermangel gehe die Verbindung von Seelsorge und Sakramentalität immer mehr verloren: "Die immer wieder eingeschärfte Sonntagspflicht hat als Kehrseite ein Recht der Gläubigen auf eine Eucharistiefeier in ihrer Kirche. Und der Bischof hat gefälligst dafür zu sorgen, dass das möglich wird."

Die Weihe von Verheirateten und die Heirat von bereits Geweihten sei dabei durchaus mit der Tradition zu vereinbaren. Der Kirchenhistoriker weist darauf hin, dass erst mit der Kodifizierung des Kirchenrechts 1917 die Ehe definitiv ein Weihehindernis wurde. Bis dahin hätten Verheiratete prinzipiell um die Weihe bitten können. In den Beratungen vor der Reform habe Kardinal Pietro Gasparri, der Sekretär der Päpstlichen Kommission für Kodifizierung des Kanonischen Rechts, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit eine Neuerung ins Kirchenrecht aufgenommen wurde. Heute noch ist es in den katholischen Ostkirchen möglich und üblich, verheiratete Männer zu Priestern zu weihen. Der umgekehrte Fall, die Heirat von Priestern, sei schwieriger. Seit dem Zweiten Laterankonzil (1139) ist die Weihe ein Ehehindernis, erläutert Wolf. "Aber bis 1139 war die Eheschliessung bereits Geweihter ebenfalls Teil unserer Tradition." (fxn)