Beratungsgemium des Bischofs mit neuer Satzung

Diözesanforum des Erzbistums Freiburg tagt künftig regelmäßig

Veröffentlicht am 03.05.2024 um 10:04 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Immer mehr deutsche Bistümer strukturieren die Beratungsgremien des Bischofs neu. In Freiburg gibt es schon seit zwei Jahren ein Diözesanforum. Das soll nun regelmäßig tagen – eingebunden in die Weltkirche und auf die Lehre der Kirche verpflichtet.

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Das Erzbistum Freiburg verstetigt die Arbeit des bislang nur einmal veranstalteten Diözesanforums als synodales Gremium. Erzbischof Stephan Burger setzte im aktuellen Amtsblatt (Freitag) eine neue Satzung des Beratungsgremiums in Kraft. Bisher wurde das Diözesanforum im Jahr 2022 einmalig für zwei Sitzungen einberufen, in der Satzung war bislang lediglich vorgesehen, dass es vom Erzbischof einberufen wird, der die Zeit bestimmt. Nun legt die Satzung fest, dass es in der Regel in einem Rhythmus von zwei Jahren einberufen wird. Die nächste Zusammenkunft des Gremiums ist für November geplant.

Das Diözesanforum soll den Erzbischof bei der Ausübung seines Hirtenamtes beraten. Es zielt darauf, "das Leben aus dem Glauben in der Erzdiözese Freiburg zu erneuern, Impulse für eine zeitgemäße Weitergabe des Glaubens zu geben sowie Handlungsoptionen für eine zukunftsfähige Kirche zu entwickeln". In der neuen Satzung wird das Forum erstmals als "synodal ausgerichtetes" Beratungsgremium bezeichnet. Ausdrücklich betont der Rechtstext die Einbindung in die Weltkirche und die Kirche in Deutschland sowie die Verpflichtung auf die Lehre der Kirche und ihr Recht.

Erzbischof durch Beschlüsse nicht gebunden, aber berichtspflichtig

Wie zuvor gehören dem Diözesanforum die Mitglieder der Räte des Erzbistums und der Leitungskonferenz der erzbischöflichen Kurie an sowie Vertreterinnen und Vertreter der pastoralen Berufsgruppen. Das Diözesanforum kann nicht bindende Beschlüsse fassen. Die Satzung sieht vor, dass der Erzbischof am Ende der Vollversammlung oder spätestens innerhalb von drei Monaten den Mitgliedern erläutert, ob und in welcher Weise er die Beschlüsse aufgreifen wird.

Der Synodale Weg hatte in seinem Grundtext "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche" zur Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag Bedarf für synodale Strukturen angemeldet, "die ein Gegenüber zum Bischof und ein Miteinander mit ihm organisieren". Mehrere Diözesen haben ihre Beratungsorgane seither neu strukturiert. Mitte 2023 kündigte das Bistum Münster an, den bestehenden Diözesanrat weiterzuentwickeln, Anfang des Jahres hat das Bistum Essen einen "Gemeinsamen Rat" eingerichtet, Anfang Mai errichtete das Erzbistum Berlin einen Synodalpastoralrat. (fxn)