Gremium löst den bisherigen Diözesanpastoralrat ab

Erzbistum Berlin: Neuer Synodalpastoralrat errichtet

Veröffentlicht am 02.05.2024 um 12:21 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Im Lichte der Forderungen des Synodalen Wegs einerseits und der Bedenken des Vatikan andererseits wird derzeit in mehreren Diözesen an der Schaffung neuer synodaler Gremien gearbeitet. Im Erzbistum Berlin wurde jetzt ein neuer Rat gegründet.

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Im Erzbistum Berlin ist ein neuer Synodalpastoralrat errichtet worden. Das neue Gremium soll den bisherigen Diözesanpastoralrat ablösen und künftig das synodale Forum sein, "in dem Priester, Diakone, Ordensleute, Laiinnen und Laien ihrer allgemeinen oder besonderen Berufung entsprechend durch Beratung des Erzbischofs von Berlin an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den Angelegenheiten mitwirken, die in der Verantwortung des Erzbistums liegen", heißt es in der zum 1. Mai in Kraft gesetzten Ordnung für den Synodalpastoralrat. Nach Angaben des Erzbistums soll sich das neue Gremium am 28. September konstituieren, einen Tag vorher soll der Diözesanpastoralrat aufgelöst werden.

Erzbistum: Neuer Synodalpastoralrat "kirchenrechtskonform" verfasst

Der neue Synodalpastoralrat solle beraten, Prozesse gestalten und Entscheidungen treffen. "In der Arbeit des Synodalpastoralrates sollen sich Synodalität und Hierarchie verbinden, um in der Weggemeinschaft mit der Weltkirche den Willen Gottes zu erkennen und auf die Fragen unserer Zeit gemeinsam zu antworten", heißt es in der Ordnung des Gremiums weiter. Erzbischof Heiner Koch erklärte in einem Brief an die Pfarreien und weitere kirchliche Einrichtungen im Erzbistum, dass es sein Anliegen sei, in Ab- und Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl und den deutschen (Erz-)Bistümern "eine konkrete Form von gelebter Synodalität zu entwickeln und wichtige Erfahrungen zu sammeln, wie es gelingen kann, synodale Kirche im Erzbistum Berlin zu sein". Er sei überzeugt, dass die Ordnung des Synodalpastoralrats den Anforderungen des Papstes an synodale Einrichtungen entspreche.

Das Erzbistum betont in diesem Zusammenhang auf seiner Internetseite, dass der Synodalpastoralrat "kirchenrechtskonform" verfasst sei und verweist dazu auf die entsprechenden Regeln des Codex Iuris Canonici (CIC) zu Pastoralräten (can. 511-514). Der Erzbischof werde den Beschlüssen des Gremiums nur dann folgen, "wenn dem nicht ein nach seinem Ermessen überwiegender Grund entgegensteht". Weicht der Erzbischof von einem Beschluss ab, findet laut der Ordnung eine erneute Beratung und eine erneute Beschlussfassung durch den Synodalpastoralrat statt. Danach entscheidet der Erzbischof "abschließend".

"Möglichst ausgeglichene Besetzung der Geschlechter" angestrebt

Dem Synodalpastoralrat gehören künftig laut der jetzt in Kraft gesetzten Ordnung bis zu 51 Mitglieder an, darunter der Erzbischof, die Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken, der Sprecher des Priesterrats, der Generalvikar und 18 vom Diözesanrat zu wählende Mitglieder. Bei der Zusammensetzung des Gremiums soll laut der Ordnung eine "möglichst ausgeglichene Besetzung der Geschlechter" angestrebt werden. Zudem soll die Mehrheit der Mitglieder des Synodalpastoralrates nicht in einem Dienstverhältnis zur Kirche stehen. Dem bisherigen Diözesanpastoralrat gehören 37 Mitglieder an, darunter nur 5 vom Diözesanrat zu wählende Mitglieder.

Das Bistum Essen hatte vor Kurzem ebenfalls ein neues synodales Gremium geschaffen. Der "Gemeinsame Rat" des Ruhrbistums hat sich Mitte April konstituiert und soll "Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen" beraten und den Bischof in der Leitung des Bistums unterstützen. Der Wiener Theologe Jan-Heiner Tück hatte die Errichtung des Gremiums kritisiert. "Vorpreschende Alleingänge, ob auf diözesaner oder nationaler Ebene", seien nicht zielführend. Er verwies zudem darauf, dass der Vatikan mehrfach betont habe, dass der Synodale Weg in Deutschland nicht befugt sei, "die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtung der Lehre und der Moral zu verpflichten". Das Bistum Essen wies diese Kritik zurück. Der Rat entspreche allen Vorgaben des Kirchenrechts, so ein Sprecher. (stz)