Mitglieder der Kirche sollen sich zu Freiheit bekennen

Berliner Generalvikar: Es genügt nicht, vor der AfD zu warnen

Veröffentlicht am 21.05.2024 um 12:18 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Der Berliner Generalvikar Manfred Kollig findet es gut, dass die Kirchen vor extrem rechten Parteien warnen – doch das gehe nicht weit genug. Noch besser wäre eine Selbstverpflichtung von Kirchenmitgliedern für ein respektvolles Zusammenleben.

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Dem Berliner Generalvikar Manfred Kollig gehen die kirchlichen Wahlwarnungen vor extrem rechten Parteien wie der AfD nicht weit genug. Solche Warnungen seien noch kein ausreichendes Bekenntnis zu Demokratie, Menschenwürde und Freiheit, schreibt Kollig am Dienstag in einem Beitrag für das Portal feinschwarz.net.

Deshalb empfiehlt er, dass die Kirchen künftig von ihren Mitgliedern eine Selbstverpflichtung für Freiheit und ein respektvolles Zusammenleben einholen. "Solch eine Art von Selbstverpflichtung wäre aussagekräftiger als es das politische Wahlverhalten sein kann. Denn Letzteres ist immer auf Kompromisse ausgerichtet, die hinter dem Ideal Jesu Christi mal mehr und mal weniger weit zurückbleiben."

Lob für kirchliche Wahlempfehlungen

Dennoch lobt der Verwaltungschef ausdrücklich die kirchlichen Wahlempfehlungen und -warnungen. Die Kirchen seien dabei das "Risiko" eingegangen, dass Menschen aus der Kirche austreten, weil sie sich als AfD-Wähler ausgegrenzt oder ungerecht verurteilt fühlten. "Diese Risiken sind einzugehen, weil die Gefahr, dass eine Partei die Demokratie nutzt, um sie abzubauen, und damit die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ausnutzt, um sie später einzuschränken, zu groß ist."

Im Januar hatten zunächst die katholischen Bistümer in Ostdeutschland der AfD eine klare Absage erteilt und die Partei als für Christen unwählbar eingestuft. Im Februar folgte eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". Die evangelische Kirche zog wenig später ebenfalls nach.

Jüngst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt Landesverbände der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, etwa Sachsen und Thüringen. (KNA)