Folge aus Empfehlungen der Missbrauchsstudie

Therapeutische Hilfen für Missbrauchsbetroffene im Bistum Essen

Veröffentlicht am 04.06.2024 um 15:54 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Vor knapp anderthalb Jahren hat eine Studie dem Bistum Essen einen mangelhaften Umgang mit Missbrauchsfällen bescheinigt. Nun hat das Bistum neue Regeln beschlossen, mit denen Betroffene Hilfen künftig leichter in Anspruch nehmen können sollen.

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Missbrauchsbetroffene im Bistum Essen sollen künftig Unterstützungsangebote leichter in Anspruch nehmen können. Dazu seien etwa Regeln zur Erstattung von Therapiekosten verbessert worden, wie das Bistum am Dienstag in Essen erklärte. Zudem vermittle die Diözese Missbrauchsbetroffene an kostenlose psychosoziale Beratungsstellen.

Im bisherigen System hatte das Bistum sogenannte Einzelfallhilfen für Missbrauchsbetroffene geleistet. Die neue, seit dem 1. Juni geltende Ordnung, so das Bistum, sei eine "transparente Basis", an der sich alle Betroffenen und Angehörigen orientieren könnten. Sie ist demnach eine Folge aus den Empfehlungen der im vergangenen Jahr vorgestellten Aufarbeitungsstudie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Essen ("IPP-Studie"). Pro Jahr stellt das Bistum für diese Hilfen ein Gesamtbudget von 100.000 Euro zur Verfügung.

Erstattung von stationären Therapien, Kuren, Reha

Teil des neuen Regelwerks ist laut Bistum außerdem, dass Betroffene nun bis zu 60 Stunden ambulante Psychotherapie erstattet bekommen könnten – unabhängig davon, ob ein Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) läuft. Wer einen Antrag stelle, müsse lediglich eine sogenannte Plausibilitätsprüfung vorlegen.

Neben ambulanten Therapien erstattet das Bistum bei Bedarf auch Kosten für stationäre Psychotherapien, Kuren oder Reha-Maßnahmen in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro je betroffener Person. Bei Beratungen durch eine externe psychosoziale Beratungsstelle, mit der das Bistum noch nicht kooperiert, übernehme es die Kosten für bis zu fünf Beratungsstunden. Zudem erstatte das Bistum alle Fahrtkosten zu Therapien und Beratungen. (KNA)