Bistum Magdeburg schließt AfD-Mitglieder von Gremien-Mitarbeit aus
Mitglieder der AfD und anderer extremistischer Parteien dürfen künftig nicht mehr für Gremien des Bistums Magdeburg kandidieren. Bischof Gerhard Feige hat zum 1. Juli neue Satzungen und Wahlordnungen für die Pfarrgemeinderäte und weitere Gremien in Kraft gesetzt, die eine Unvereinbarkeitsregelung vorsehen. Ab jetzt können Personen aus Gremien und von der Kandidatur ausgeschlossen werden, die "öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder solche gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" tätigen. Auch die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten oder die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird, führt zur Unvereinbarkeit.
Generalvikar Bernhard Scholz sieht durch die Neuregelung eine klare, der politischen Situation angepasste Regelung, die sich ausschließlich auf die Gremienmitgliedschaft beziehe: "Das bedeutet aber nicht, dass wir Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausschließen. Natürlich werden wir weiterhin Gespräche ermöglichen." Das Bistum reagiert nach eigener Aussage mit seiner Neuregelung auf "kircheninterne und gesamtgesellschaftliche Forderungen", die Erklärung der Bischöfe zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus vom Februar in konkrete Handlungsanweisungen zu übersetzen. In ihrer Erklärung hatten die Bischöfe betont, dass völkischer Nationalismus nicht mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild vereinbar sei. Daher könnten rechtsextreme Parteien für Christinnen und Christen kein Ort der politischen Betätigung sein. "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar", so die Bischöfe weiter.
Die Regeln gelten für die Kirchenvorstände und die Pfarrgemeinderäte. Der Ausschluss aus dem jeweiligen Gremium erfolgt durch den Diözesanbischof auf Antrag eines Viertels des Gremiums selbst, auf Antrag des Pfarrers oder der Pfarrleitung oder auf Initiative der kirchlichen Aufsicht. Wenn Pfarrgemeinderäte ihres Amts enthoben werden, verlieren sie auch alle Gremienmitgliedschaften, die aus ihrer Pfarrgemeinderatsmitgliedschaft herrühren. Kandidatinnen und Kandidaten müssen vor ihrer Kandidatur schriftlich erklären, dass sie die Unvereinbarkeitskriterien kennen und dass diese Kriterien für sie nicht zutreffen. Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt stuft derzeit neben der AfD die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat", die Partei "Der III. Weg" und die "Neue Stärke Partei" (NSP), Abteilung Magdeburg, als rechtsextremistische Parteien ein. Im Bistum Magdeburg werden Mitte November die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu gewählt. (fxn)