Verehrung der "Madonna dello Scoglio" erlaubt

"Nihil obstat" für Marienerscheinung im "kleinen Lourdes" Kalabriens

Veröffentlicht am 16.07.2024 um 11:23 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Im kalabrischen Santa Domenica soll 1968 die Jungfrau Maria einem Hirtenjungen erschienen sein. Mittlerweile hat sich dort eine beliebte Wallfahrt entwickelt. Der Kult erhielt nun auch den Segen aus dem Vatikan. Jetzt liegt der Ball beim Bischof.

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Das Glaubensdikasterium sieht nichts, was gegen eine Verehrung der Gottesmutter als "Madonna dello Scoglio" in Santa Domenica di Placanica in Kalabrien im Süden Italiens spricht. Am Dienstag veröffentlichte die Behörde den Brief ihres Präfekten Víctor Manuel Fernández, mit dem er die Einstufung der Erscheinung und die daraus entstandene Verehrung in die Kategorie "nihil obstat" ("nichts steht entgegen") bestätigt. "In der säkularisierten Welt, in der wir leben und in der so viele ihr Leben ohne jeden Bezug zur Transzendenz leben, sind die sich dem Heiligtum 'dello Scoglio' nähernden Pilger ein starkes Zeichen des Glaubens", heißt es in dem Brief. 1968 soll die Gottesmutter in Santa Domenica dem 18-jährigen Bauernjungen Cosimo Fragomeni erschienen sein. Gemäß den neuen Regeln des Dikasteriums zur Bewertung von mutmaßlich übernatürlichen Phänomenen stellt der Vatikan nicht fest, dass tatsächlich eine Marienerscheinung stattgefunden hat, sondern ob und in welchem Maß die Verehrung zulässig ist.

Der Ort wurde 2008 durch den Diözesanbischof als Diözesanheiligtum anerkannt. Der mittlerweile beliebte Wallfahrtsort gilt als "kleines Lourdes von Kalabrien". Bischof Francesco Oliva hatte dem Dikasterium mitgeteilt, dass an dem Wallfahrtsort "keine kritischen Elemente oder Risiken" aufgetaucht seien, "geschweige denn Problematiken von offensichtlicher Schwere, sondern vielmehr Zeichen der Gnade und der geistlichen Umkehr" und eine Einstufung in die Kategorie "nihil obstat" vorgeschlagen. Auch bei dieser Entscheidung betonte Fernández wie in ähnlichen Fällen, dass die rechte Verehrung Mariens so zum Ausdruck kommen muss, "dass unangemessene Formen der Verehrung und die Verwendung unpassender Marientitel ausgeschlossen werden". Stattdessen müsse die Verehrung eine klare Perspektive auf Christus hin haben. Mit der Bestätigung durch das Glaubensdikasterium obliegt es nun dem Bischof, ein Dekret zur Anerkennung der Verehrung zu erlassen.

Entscheidungen zu Marienerscheinungen in schneller Folge

Seit der Veröffentlichung der neuen Regelungen zur Wunder-Bewertung durch den Vatikan Mitte Mai verkündet das Glaubensdikasterium nun in schneller Folge entsprechende Entscheidungen. Ziel des neuen Verfahrens ist nicht mehr, die Übernatürlichkeit eines Ereignisses definitiv festzustellen. Stattdessen ordnet es die geprüften Ereignisse in verschiedene Kategorien ein, die von einem "Nihil obstat", bei dem der pastorale Wert eines Ereignisses gewürdigt wird, bis zu einem "Prohibetur et obstruatur" reichen, bei dem die kritischen Aspekte überwiegen und an der Verehrung des Phänomens nicht festgehalten werden darf. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, definitiv festzustellen, dass ein Phänomen sicher keinen übernatürlichen Ursprung hat.

In der vergangenen Woche informierte das Dikasterium über eine bereits durch Papst Paul VI. getroffene Entscheidung, dass die angebliche Erscheinung der "Frau aller Völker" in Amsterdam nicht als übernatürlichen Ursprungs anerkannt wird. Die erste Entscheidung nach den neuen Normen wurde Ende Juni veröffentlicht. Dabei wurde eine angebliche Marienerscheinungen in der Gemeinde Trevignano nahe Rom als eindeutig nicht übernatürlichen Ursprungs erklärt. Anfang der Woche veröffentlichte das Dikasterium eine positive Bewertung der Erscheinung der "Maria Rosa Mistica", auf deren Grundlage nun der zuständige Bischof von Brescia die nächsten Schritte zur Anerkennung gehen kann. (fxn)