Rechtliche Schritte angekündigt

Pfarrer schließt AfD-Funktionär von kirchlichen Ehrenämtern aus

Veröffentlicht am 24.07.2024 um 12:06 Uhr – Lesedauer: 

Hamm/Paderborn ‐ Die deutschen Bischöfe haben deutlich vor rechtsextremen Parteien gewarnt. An der Basis hat das Konsequenzen: In Hamm darf ein AfD-Kommunalpolitiker nicht mehr Messdiener, Lektor und Organist sein. Er kündigt rechtliche Schritte an.

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Im westfälischen Hamm darf der Büroleiter der AfD-Ratsfraktion aufgrund seines Engagements für die Partei seine kirchlichen Ehrenämter nicht mehr ausüben. Gegenüber katholisch.de bestätigte das Erzbistum Paderborn am Dienstag einen entsprechenden  Bericht des "Westfälischen Anzeigers" (WA, Montag). Der Pfarrer der Pfarrei St. Franziskus von Assisi, Ralf Dunker, hat demnach den 20-jährigen AfD-Funktionär Julian-Bert Schäfer Anfang Juli aufgefordert, seine Ehrenämter ruhen zu lassen, so lange er für die AfD aktiv und öffentlich tätig ist. Ein Mitarbeiter des Bereichs "Pastorales Personal", den Dunker über sein Vorgehen informiert hatte, habe die Positionierung des Pfarrers bestärkt. Auch in der Dechantenkonferenz sei darüber bereits allgemein beraten worden: "Auf diesem Hintergrund ist es begründet, einem aktiven AfD-Funktionär mitzuteilen, dass er in der Katholischen Kirchengemeinde kein Ehrenamt ausüben kann."

Schäfer war in der Pfarrei seit einigen Jahren als Messdiener, Lektor und Organist bei Beerdigungen tätig. Seit November 2023 ist er Büroleiter der AfD-Ratsfraktion in Hamm, außerdem ist er Beisitzer im Vorstand des AfD-Kreisverbandes Hamm und für die Partei als Bürgervertreter stellvertretendes Mitglied im Ratsausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Gegenüber der WA sagte Dunker, dass er von zwei Mitgliedern der Gemeinde auf das Engagement Schäfers in der AfD angesprochen worden sei. In Abstimmung mit dem Erzbistum Paderborn sei er dann tätig geworden. Wenn Schäfer seine Funktionärstätigkeit aufgebe, könne er seine Ehrenämter in der Gemeinde wieder aufnehmen. Dunker berief sich gegenüber der Zeitung auf die im Februar von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". In ihrer Erklärung hatten die Bischöfe betont, dass völkischer Nationalismus nicht mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild vereinbar sei. Daher könnten rechtsextreme Parteien für Christinnen und Christen kein Ort der politischen Betätigung sein. "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar", so die Bischöfe weiter.

AfD-Funktionär hat Anwalt eingeschaltet

Die AfD Hamm hat den Ausschluss ihres Büroleiters von kirchlichen Ehrenämtern in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung scharf kritisiert. Darin bezeichnete Schäfer den Ausschluss als eine "verfassungswidrige und diskriminierende Maßnahme". Er habe Dunker über einen Anwalt aufgefordert, den Ausschluss schriftlich zu begründen und weiter zu erläutern. Bei dem Anwalt soll es sich um ein Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion handeln. "Wir wollen das politisch nutzen", begründete Schäfer sein Vorgehen gegenüber dem WA.

Seit dem Beschluss der DBK gibt es in Bistümern erste Fälle und Regelungen zum Umgang mit AfD-Funktionären in kirchlichen Ehrenämtern. Im Bistum Trier wurde ein AfD-Landtagsabgeordneter aus dem Verwaltungsrat einer Pfarrei ausgeschlossen, die Bistümer Magdeburg und Dresden-Meißen haben eine Unvereinbarkeitsregelung in die Wahlordnung für ihre pfarrlichen Gremien aufgenommen. Eine Erhebung von katholisch.de unter großen katholischen Verbänden hatte im April eine klare Ablehnung der AfD ergeben, mehrere Verbände haben bereits Unvereinbarkeitsbeschlüsse gefasst. Im Juli traf der Diözesanrat Köln einen Unvereinbarkeitsbeschluss. (fxn)