Bistum hat bereits Maßnahmen ergriffen

Missbrauch – Staatsanwaltschaft klagt Eichstätter Priester an

Veröffentlicht am 19.08.2024 um 12:51 Uhr – Lesedauer: 

Ingolstadt/Eichstätt ‐ Dem Geistlichen werden sexuelle Handlungen mit zwei Jugendlichen vorgeworfen. Der Mann soll ihnen dafür Geld gegeben haben. Das zuständige Bistum hat in dem Fall schon vor Längerem Maßnahmen ergriffen.

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Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat wegen Missbrauchsvorwürfen Anklage gegen einen Priester aus dem Landkreis Eichstätt erhoben. Die Behörde bestätigte am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen entsprechenden Bericht des "Eichstätter Kuriers" vom Wochenende. Dem Geistlichen wird demnach sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte einen Jugendlichen, den er als Ministranten kennengelernt hatte, über längere Zeit hinweg mehrfach in seine Wohnung eingeladen haben. "In drei Fällen kam es bei diesen Treffen zu sexuellen Handlungen, für die der Jugendliche anschließend einen Geldbetrag erhielt." Der Jugendliche sei damals 15 beziehungsweise 16 Jahre alt gewesen.

Einen weiteren Jugendlichen habe der Priester privat kennengelernt, hieß es. "Aufgrund persönlicher und damals familiärer Probleme konnte der Angeschuldigte zu diesem ein enges und relativ exklusives Vertrauensverhältnis mit gemeinsamen Ausflügen und Geschenken aufbauen." Mit dem 17-Jährigen sei es bei drei Treffen zu sexuellen Handlungen gekommen. Auch dieser Jugendliche habe dafür Geld erhalten.

Betroffener erstattete Anzeige

Zu den Ermittlungen gegen den Geistlichen kam es, nachdem einer der Betroffenen Anzeige erstattet hatte, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Daraufhin hätten sich dann Hinweise auf den zweiten Fall ergeben.

Das Bistum Eichstätt erfuhr nach eigenen Angaben Ende Januar 2023 durch den Geistlichen von der Anzeige. Der Mann sei daraufhin vom Pastoral- und Schuldienst freigestellt worden. Zudem habe man ein Aufenthaltsverbot für Wohn- und Wirkungsort gegen ihn ausgesprochen. Außerdem laufe eine kirchenrechtliche Voruntersuchung, die wegen der staatlichen Ermittlungen derzeit ruhe. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Ingolstadt entscheiden. (KNA)