Vorwürfe gegen ehemaligen Spiritual

Geistlicher Missbrauch im Priesterseminar: Münster sucht Betroffene

Veröffentlicht am 26.08.2024 um 16:01 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Im vergangenen Jahr hat das Bistum Münster einem Priester Auflagen wegen Missbrauchsvorwürfen erteilt, Details wurden nicht veröffentlicht. Nach dem Tod des Beschuldigten gibt es nun weitere Informationen – und einen Aufruf an die Öffentlichkeit.

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Zwei Betroffene werfen einem mittlerweile verstorbenen Priester des Bistums Münster grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglicher Begleitung im Priesterseminar vor. Das Bistum Münster ruft nun mögliche weitere Betroffene auf, sich zu melden. Am Montag teilte die Diözese mit, dass der im Februar verstorbene Beschuldigte von 1974 bis 1992 Spiritual des Münsteraner Priesterseminars Collegium Borromaeum war. Die Vorwürfe beziehen sich auf diesen Zeitraum. Als Spiritual war der Priester für die geistliche Begleitung der Seminaristen zuständig. Betroffene können sich bei der Stabsstelle Intervention und Prävention des Bistums oder der Anlaufstelle gegen Gewalt in der Kirche melden.

Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Bistum mit, dass es trotz des grenzüberschreitenden sexualisierten Verhaltens von geistlichem und nicht von sexuellem Missbrauch spricht, da das mutmaßliche Verhalten im Zusammenhang mit einer geistlichen Begleitung stand, die die Betroffenen bei dem Beschuldigten gesucht haben. "Von daher stand der geistliche Missbrauch hier aus unserer Sicht im Zentrum. Er war aber verbunden mit einem grenzüberschreitenden sexualisierten Verhalten", so der Sprecher des Bistums.

Das Bistum hatte über den Fall bereits im April 2023 informiert, allerdings ohne nähere identifizierende Angaben zur Person des Beschuldigten. Bischof Felix Genn hatte dem Priester einen Verweis und eine Verwarnung erteilt sowie die Auflage gemacht, in der Öffentlichkeit keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten mehr auszuüben. Laut der Diözese hatte die Staatsanwaltschaft im November 2022 aufgrund von Verjährung Ermittlungen gegen den Priester eingestellt. Gegenüber katholisch.de teilte das Bistum mit, dass keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden sei, da es kirchenrechtlich keine Handhabe gegeben habe und eventuelle Taten zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits verjährt gewesen seien. "Zudem hatte der Priester von sich aus bereits angekündigt, sich aus dem priesterlichen Dienst zurückziehen", so der Sprecher weiter.

Im vergangenen Jahr hat das Bistum Münster eine Ordnung zum Machtmissbrauch im Umfeld geistlich-seelsorglicher Begleitung in Kraft gesetzt und Ansprechpersonen benannt, die Meldungen zu Machtmissbrauch im Umfeld geistlich-seelsorglicher Begleitung aufnehmen. Außerdem wurden Regeln für die Führungsaufsicht für beschuldigte und verurteilte Kleriker eingeführt. (fxn)

27. August 2024, 13 Uhr: Ergänzt um weiteren Hintergrund des Bistums.