Bischof zeigt indirekt Verständnis für Kritik an UKA, aber...

Bätzing: Können System der Anerkennungsleistungen nicht ständig ändern

Veröffentlicht am 28.08.2024 um 11:19 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ In den vergangenen Tagen hat es erneut Kritik an der Arbeit und den Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen gegeben. In einem Interview hat der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, jetzt darauf reagiert.

  • Teilen:

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, hat indirekt Verständnis für die jüngste Kritik an der Arbeit und den Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) geäußert. "Wir haben uns um Unabhängigkeit bemüht, um klare Kriterien im UKA-Verfahren und auch die Möglichkeit des Widerspruchs eingeführt. Aber es bleibt die gefühlte Abhängigkeit der Betroffenen von einem Gremium, das sie persönlich nicht kennen", sagte Bätzing am Mittwoch in einem Interview des Berliner "Tagesspiegel". Er sei mit Betroffenen im Gespräch und wisse um die Unzufriedenheit mit einigen Entscheidungen der UKA.

"Die Leistungen werden das Leid der Opfer nie gutmachen können. Jegliche Begründung wird unzureichend sein", so Bätzing weiter. Die UKA orientiere sich an gerichtlichen Schmerzensgeldern. Zugleich betonte der Limburger Bischof aber auch, dass es in keiner anderen Institution in Deutschland "derzeit ein vergleichbares außergerichtliches System für solche freiwilligen Leistungen" gebe. Jeder Betroffene habe die Möglichkeit, zivilrechtlich zu klagen; viele wollten das aber nicht. "Denen wollen wir entgegenkommen. Wir können aber auch nicht ständig das System verändern. Auch das brächte Verunsicherung mit sich", betonte der DBK-Vorsitzende.

Neue Kritik an UKA-Entscheidungen

Die UKA ist seit 1. Januar 2021 für die Entscheidung über Anerkennungsleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche zuständig. Die Einrichtung nimmt Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Entschieden wird dabei laut einem UKA-Sprecher streng nach der Verfahrensordnung als Einzelfallentscheidung auf der Basis dessen, was im individuellen Antrag vorgetragen werde. Als Orientierungsrahmen für die zu ermittelnde Leistungshöhe dienten Entscheidungen der weltlichen Gerichtsbarkeit.

Zuletzt hatte es neue Kritik an dem Verfahren gegeben. In der vergangenen Woche bemängelten ehemalige Schüler eines katholischen Internats im nördlichen Bayern die ihnen zuerkannten Entschädigungen als zu niedrig. Diese stünden in keinem Verhältnis zu jüngeren Entscheidungen, hieß es in einem Offenen Brief. In dem Schreiben sprachen die Opfer von einer Ungleichbehandlung. Es werde der Eindruck erweckt, das Gremium bevorzuge bestimmte Betroffene oder bestimmte Narrative. Auch fehle es an Transparenz, wie die jeweiligen Summen zustande kämen. Die Gruppe forderte, zu einer nachvollziehbaren und gerechten Gleichbehandlung aller Betroffenen zu kommen. (stz)