Wie wurde Frings Erzbischof von Köln? Neue Erkenntnisse aus dem Archiv
Ein Freiburger, ein Trierer – und Josef Frings. Das waren die Kandidaten für den Kölner Erzbischofsstuhl, aus denen das Domkapitel 1942 wählen durfte. Die bislang unbekannten Namen gehen aus einem neu im Kölner Diözesanarchiv aufgetauchten Dokument hervor, teilte das Erzbistum Köln am Dienstag mit. Das Schriftstück wurde 1967 durch den Kölner Domkapitular Wilhelm Corsten verfasst, der selbst an der Wahl beteiligt war. Neben Frings, der damals Regens des Kölner Priesterseminars war, standen der Direktor des Freiburger Priesterseminars Wendelin Rauch und der Trierer Bischof Franz Rudolf Bornewasser auf der Dreierliste aus dem Vatikan.
Laut dem Historischen Archiv des Erzbistums Köln stammt das Dokument aus dem Archiv des Kölner Domkapitels und wurde dem Diözesanarchiv zur Archivierung übergeben und für Forschungszwecke freigegeben. Das Archiv schließt aus der Dreierliste, dass der Kölner Frings der Favorit des Papstes für den einflussreichen Bischofssitz war. Tatsächlich hat das Domkapitel Frings am 7. März 1942 auf Grundlage dieser Liste fast einstimmig gewählt. Am 1. Mai 1942 bestätigte Papst Pius XII. die Wahl von Frings. Während Bornewasser bis zu seinem Tod 1951 Bischof von Trier blieb, wurde Rauch 1948 selbst Erzbischof – allerdings von Freiburg.
Das Domkapitel hatte andere Vorschläge
Aus dem Schreiben von Corsten geht außerdem hervor, dass Frings anscheinend zuvor nicht der bevorzugte Kandidat des Domkapitels war: Sie hatten dem Vatikan den Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning und den Kölner Kapitularvikar Emmerich David für die Nachfolge des 1941 verstorbenen Kardinals Karl Joseph Schulte vorgeschlagen. David war dessen Generalvikar und leitete als vom Domkapitel gewählter Kapitularvikar das Erzbistum Köln übergangsweise bis zum Amtsantritt von Frings; heute entspricht das Amt des Diözesanadministrator diesem Amt. Auch Frings setzte David zu seinem Generalvikar ein.
Im Erzbistum Köln gilt seit 1929 das Preußenkonkordat. Im Konkordat haben der Freistaat Preußen und der Heilige Stuhl unter anderem vereinbart, dass der Papst in den Bistümern Preußens die Bischöfe nicht frei ernennt, sondern den Kandidaten zum Bischof ernennt, den das jeweilige Domkapitel aus einer vom Heiligen Stuhl vorgegebenen Dreierliste wählt. Das Konkordat gilt bis heute fort. Josef Frings war bis 1969 Erzbischof von Köln. 1946 wurde er zum Kardinal erhoben. In seine Amtszeit fällt sowohl die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als auch das Zweite Vatikanische Konzil, das er als Mitglied des zehnköpfigen Konzilspräsidiums wesentlich mitprägte. Von 1945 bis 1965 war er Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz. (fxn)