Bischof Bätzing für Änderungen der Machtstruktur im Kirchenrecht
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hofft auf die Änderung von Machtstrukturen im Kirchenrecht durch die derzeit tagende Weltsynode. Bei der am Mittwoch im Vatikan begonnenen Vollversammlung wolle er nach Kräften mitarbeiten, "dass dieser für unsere Zeit so wichtige komplementäre Beitrag zur hierarchischen Struktur der Kirche auch im Recht der Kirche verankert wird", sagte er in einer Predigt am Sonntag in der römischen Kirche Santa Maria dell'Anima: "Es geht um eine neue Kultur in der kirchlichen Gemeinschaft, und es braucht langen Atem, die zu erlernen."
Die Gleichheit aller Getauften verlange deren Beteiligung auf allen Ebenen, eine Transparenz von Entscheidungen und das Ablegen von Rechenschaft durch die kirchlichen Amtsträger. "Und dies alles fängt mit gegenseitigem Zuhören und Ernstnehmen an", sagte Bätzing in der Kirche der deutschsprachigen Katholiken in Rom. Er ist einer von fünf deutschen Bischöfen, die an der letzten und entscheidenden Runde der Weltsynode vom 2. bis 27. Oktober im Vatikan teilnehmen. Das seit 2021 laufende globale Reformprojekt zielt auf eine neue Beratungs- und Entscheidungskultur in der katholischen Kirche ab.
Bätzing fügte hinzu: "Gebe Gott, dass diese Synode mit ihren zaghaften Änderungsschritten auf lange Sicht dazu beiträgt, die Verschiedenheit in der Kirche wertzuschätzen und die Einheit zu fördern und darüber hinaus die Botschaft von Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Frieden im Reiche Gottes wieder zum Klingen zu bringen."
Glaube dürfe Menschen nicht ausschließen
Die Kirche, so Bätzing, dürfe sich nicht in einer "selbstbestätigenden Blase" isolieren, nach der Devise: "Wir mit der Wahrheit gegen den großen Teil der durch Säkularität und mangelhafte Lehre irregeleiteten Gläubigen. Was für eine Wahrheit des Glaubens sollte das denn sein, die mehr und mehr Menschen exkludiert?"
In diesem Zusammenhang ging Bätzing auch auf den Umgang mit Menschen ein, die nach einer Scheidung zivil wieder verheiratet sind. Diese sind nach katholischer Lehre nicht zu den Sakramenten, insbesondere zur Eucharistie, zugelassen.
Die Glaubensüberzeugung von der Unauflöslichkeit einer kirchlich geschlossenen Ehe entlasse die Kirche nicht aus der Verantwortung, "den vielen Gläubigen, deren Beziehungen nicht leichtfertig gescheitert sind und die nun ihr Glück in einer zweiten erfüllenden Ehe leben, mehr und anderes anzubieten als den Ausschluss von den Sakramenten", gab Bätzing zu bedenken: "Wenn daher Gläubige für ihre neue Beziehung den Segen Gottes erbitten, wer bin ich, dass ich ihn – auch in einer liturgisch angemessenen Form – verwehren könnte?" (KNA)