Bischof bat Rom um Klarstellung

Nach Dubia: Vatikan bestätigt Messpflicht bei verlegten Hochfesten

Veröffentlicht am 18.10.2024 um 12:22 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Müssen Katholiken Hochfeste begehen, die auf einen Sonntag fallen und deshalb verlegt werden? Nein, sagen einige US-Bischöfe und lösten damit eine Diskussion untereinander aus. Ein Dubia-Schreiben ging diesbezüglich nach Rom. Nun kam die Antwort.

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Das vatikanische Dikasterium für die Gesetzestexte hat die Messpflicht an verschobenen Hochfesten bestätigt, wie es in diesem Jahr etwa am 8. Dezember beim Hochfest Mariä Empfängnis der Fall ist. Wenn ein gebotener Feiertag auf einen Sonntag fällt und auf den davor oder danach liegenden Tag verlegt wird, sind Katholiken verpflichtet, eine Messe zu besuchen, heißt es in einem Antwortschreiben des Dikasteriums von September, das am Mittwoch auf der Plattform "X" (ehemals Twitter) veröffentlicht wurde. 

Hintergrund der römischen Antwort ist ein so genanntes "Dubium" (deutsch: Bitte um Klärung) des Bischofs von Springfield, Thomas Paprocki, der zugleich Vorsitzender der Kirchenrechtskommission der US-Bischofskonferenz ist. Medienberichten zufolge soll es zwischen der Kirchenrechtskommission und der Gottesdienstkommission der Bischofskonferenz zu Meinungsverschiedenheiten über das Hochfest Mariä Empfängnis am 8. Dezember gekommen sein. Wie das Portal "The Pillar" berichtete, habe die Gottesdienstkommission die Auffassung vertreten, dass die Verpflichtung für dieses Jahr wegen der Verlegung aufgehoben sei. Hintergrund sei die seit 1992 geltende Regelung der Bischofskonferenz, wonach bei Verlegung bestimmter Hochfeste die Pflicht zum Gottesdienstbesuch entfällt. Paprockis Kommission sei anderer Meinung gewesen und habe Rom um Klärung gebeten. 

Gebotener Tag – trotz Verlegung 

"In der Tat legt das Kirchenrecht fest, welche Feiertage als gebotene Tage zu feiern sind", heißt es in dem vom Präfekten des Dikasteriums, Erzbischof Filippo Iannone, unterzeichneten Schreiben. Der Codex des kanonischen Rechts (CIC) sehe daher keine Ausnahmen vor. "Aus diesem Grund sind diese Feste immer gebotene Tage, auch wenn es zu der erwähnten Verschiebung kommt", schrieb der Präfekt weiter. "Daher muss in diesem Jahr der Tag, auf den das Hochfest verlegt wurde, als gebotener Tag gefeiert werden." Das Schreiben des Dikasteriums verweist jedoch auf den Rechtsgrundsatz, dass "niemand an Unmögliches gebunden ist" und dass, wenn "ein schwerwiegender Grund es einer Person unmöglich macht, an der Heiligen Messe teilzunehmen, kein Dispens erforderlich ist". In Deutschland hingegen ist die Situation anders: Die Deutsche Bischofskonferenz hat 1992 eine Partikularnorm zur Feiertagsregelung erlassen. Danach ist das Hochfest Mariä Empfängnis in keiner deutschen (Erz-)Diözese ein kirchlich gebotener Feiertag.

Hinter dem Fest "Mariä Empfängnis" steht die Überzeugung, dass Maria frei von der Erbsünde ist. Papst Pius IX. (1846-78) erhob diesen Glaubenssatz am 8. Dezember 1854 zum unfehlbaren Dogma. Das Fest hat seinen Ursprung in der byzantinischen Kirche des Ostens, wo um 700 n. Chr. ein Fest "Empfängnis der heiligen Anna" entstand. Anna ist die Mutter Marias. Über Italien kam das Fest nach Frankreich und England. Dort verschob sich der Akzent auf Maria, deren unbefleckte Empfängnis nun hervorgehoben wurde. Papst Sixtus IV. (1471-84) führte das Fest 1476 offiziell für diese Regionen ein. Clemens XI. (1700-21) dehnte es 1708 auf die gesamte römische Liturgie aus. Das Hochfest Mariä Empfängnis ist in Österreich, Italien und einigen anderen Ländern – anders als in Deutschland – ein gesetzlicher Feiertag. Die Päpste begeben sich an diesem Tag traditionell zum Gebet zur Mariensäule an der Spanischen Treppe in Rom. (mtr) 

18.10.2024, 15:08 Uhr: Ergänzt um DBK-Partikularnorm zur Feiertagsregelung aus 1992.