Missbrauchsprozess Fulda: Lange Haftstrafe für Priester gefordert
Wegen Kindesmissbrauchs sowie wegen Herstellung und Besitzes von Kinderpornografie hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt für einen Priester viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte am Montag vor dem Landgericht Fulda auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Das Urteil soll am 28. Oktober verkündet werden.
Der 43-jährige Geistliche soll laut Generalstaatsanwaltschaft über das Netz gezielt Kinder und Jugendliche angesprochen, kinderpornografisches Material mit ihnen geteilt und sie dabei auch zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Außerdem soll der Pfarrer Aufnahmen von Internet-Videoübertragungen angefertigt haben. In den Jahren 2021 und 2022 soll es zu rund 70 Fällen gekommen sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist bundesweit für die Bekämpfung von Internetkriminalität zuständig.
Der Angeklagte hat die Taten in dem seit September laufenden Prozess weitgehend eingeräumt. Die "Fuldaer Zeitung" berichtete von einem psychologischen Gutachten, welches dem Mann eine pädophile Neigung attestiert habe. Das Bistum Fulda hatte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gesagt, im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung des Mannes auch kirchenrechtliche Schritte zu prüfen. (KNA)