Protest gegen Bistum Aachen wegen Umgangs mit Missbrauchsbetroffenem
Gegen das Bistum Aachen formiert sich Protest wegen seines Umgangs mit einem Missbrauchsbetroffenen. In einem Schmerzensgeldprozess hatte das Bistum erfolgreich auf Verjährung bestanden. Gegen die Haltung der Diözese kündigte der Betroffenenrat im Bistum Aachen am Montag eine Protestkundgebung an. Sie solle unter dem Motto "Ein Grund sich zu schämen" am 18. November auf dem Münsterplatz stattfinden. Die Kundgebung wird vom Diözesanrat als Vertretung der Laien, mehreren Verbänden im Bistum und regionalen Katholikenräten unterstützt.
Im Juli waren die Klagen von zwei Missbrauchsbetroffenen vom Landgericht Aachen abgewiesen worden – einmal wegen Verjährung und einmal mit der Begründung, dass sich die Taten nicht der Diözese zuordnen ließen. Beide Kläger wollen in Berufung gehen. Beim Oberlandesgericht Köln beantragten sie Prozesskostenhilfe. Eine Entscheidung darüber steht noch aus, wie ein Gerichtssprecher am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Beispiel für andere Diözesen?
Der Betroffenenrat kritisiert, dass nach der Einrede der Verjährung durch das Bistum Aachen weitere Diözesen diesem Beispiel folgten. "Das ist besonders bedauerlich, da Bischof Helmut Dieser in mehreren Gesprächen Betroffene zur Klage aufgefordert hat und dabei auch mitteilte, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten", heißt es in einer Erklärung. Der Rat hält die Einrede für unmoralisch. Unterstützung bekommt er unter anderem vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG).
Bei dem verjährten Fall handelt es sich um einen heute 60-jährigen Mann, der wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch zwei Pfarrer in seiner Zeit als Messdiener ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro verlangt. Im Internet hat der Mann eine Spendenkampagne initiiert und bittet dort als Erwerbsminderungsrentner um finanzielle Hilfe für den weiteren Klageweg. Dabei geht es ihm um die grundsätzliche Frage, ob sich Bistümer in solchen Fällen auf die Verjährung lange zurückliegender Fälle berufen dürfen.
Beim Antrag auf Prozesskostenhilfe prüft aktuell das Oberlandesgericht zum einen die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Antragstellers. Zum anderen geht es um die Frage, ob hinreichende Erfolgsaussichten für ein Verfahren bestehen. (KNA)