Moraltheologe Michael Clement über die Organspende

Ein Zeichen der Nächstenliebe?

Veröffentlicht am 29.07.2015 um 00:01 Uhr – Von Ann-Christin Ladermann – Lesedauer: 
Eine spezielle Kühlbox für Spenderorgane.
Bild: © dpa
Organspende

Würzburg ‐ Die Organspende kann Leben retten, ist gleichzeitig aber auch mit vielen Fragen verbunden. Es geht um Nächstenliebe und Verantwortung, aber auch um Angst und Tod. Das weiß der Moraltheologe Michael Clement - und setzt deswegen auf Aufklärung.

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Frage: Herr Clement, wann ist ein Mensch tot?

Clement: Früher war die Antwort auf diese Frage einfach: Ein Mensch war dann tot, wenn sein Herz für immer aufgehört hatte zu schlagen. Mit der Intensivmedizin ist es aber möglich geworden, Organe weiterhin funktionstüchtig zu halten, wenn das Gehirn etwa durch einen Unfall komplett abgestorben ist, was man Hirntod nennt. Es ist in der ethischen Diskussion nicht unumstritten, aber doch sinnvoll, neben dem Herztod auch den Hirntod als gleichberechtigte Todesdefinition anzusehen. Eine Organspende kommt nur dann in Betracht, wenn der Hirntod und noch nicht der Herztod eingetreten ist.

Frage: Werden die Organe dann von "Sterbenden" oder von "Toten" entnommen?

Clement: Das Sterben eines Menschen ist ein langer Prozess, innerhalb dessen wir einen Punkt bestimmen müssen, wann wir die Person als tot betrachten. Wenn mit dem unumkehrbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen der Mensch als Person erloschen ist, ist es angemessen, von seinem Tod zu reden. Wer dann als Organspender in Frage kommt, muss nicht fürchten, umgebracht oder im Sterben behindert zu werden – diesen Menschen als Person gibt es dann nicht mehr.

Der Moraltheologe Michael Clement im Porträt.
Bild: ©privat

Der Theologe Michael Clement arbeitet am Lehrstuhl für Moraltheologie der Universität Würzburg.

Frage: Warum ist die Hirntoddiagnostik so problematisch?

Clement: Das Hauptproblem in der Praxis ist, dass ein hirntoter Mensch zwar unwiederbringlich alle seine Hirnfunktionen verloren hat, mit Hilfe von Maschinen und Medikamenten im Organismus aber eine Reihe von Prozessen aufrechterhalten werden können. Und dann lässt sich vieles beobachten, was nicht mit unserer geläufigen Vorstellung von Toten zusammenpasst: Schwitzen, Verdauung, sogar das Austragen von Schwangerschaften ist möglich. Das ist unvorstellbar und sorgt auch in der theologischen Ethik für eine Menge Diskussion. Aber der Mensch, wie wir ihn kannten, ist nicht mehr vorhanden.

Frage: Die katholische Kirche hat Organspende lange Zeit als unerlaubte Selbstverstümmelung abgelehnt. Wie steht die Kirche heute zur Organspende?

Clement: Der Grund für die Ablehnung liegt in der Geschichte der Transplantationsmedizin. 1954 gelang die erste Lebendspende einer Niere. Das hat die Kirche tatsächlich zunächst als Selbstverstümmelung abgelehnt. Dann ist das Lehramt aber auf die moraltheologische Diskussion eingegangen und hat seine Position gewandelt. Heute wird die Organspende "Zeichen der Nächstenliebe" genannt und als sittlich wertvoll empfohlen, nie jedoch zur Pflicht erklärt. Damit ist die kirchliche Position dazu ein schönes Beispiel, wie das kirchliche Lehramt seine eigene Position überdenken und den technischen Fortschritt angemessen würdigen kann.

Frage: Früher hat das Thema Auferstehung dabei eine wichtige Rolle gespielt. Warum?

Clement: Weil es früher wie heute die Furcht gab , dass einem bei der fleischlichen Auferstehung die gespendeten Organe fehlen. Diese Vorstellung wird den biblischen und theologischen Aussagen über den Auferstehungsleib aber nicht gerecht. Den Auferstehungsleib schenkt uns Gott und er ist nicht an diejenigen Atome gebunden, die meinen jetzigen Leib ausmachen.

„Den Auferstehungsleib schenkt uns Gott und er ist nicht an diejenigen Atome gebunden, die meinen jetzigen Leib ausmachen.“

—  Zitat: Michael Clement

Frage: In der gemeinsamen Erklärung von 1990 haben die beiden Kirchen Nächstenliebe thematisiert. Was ist damit gemeint?

Clement: Auch Papst Benedikt XVI. hat 2008 auf einem Kongress zur Organspende diese als "besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe" bezeichnet. Er weist darauf hin, dass es ein wirklich selbstloser Akt ist, seine Organe nach dem eigenen Tod zur Verfügung zu stellen. Schließlich hat der Spender gewiss keinen Vorteil mehr davon und kann zugleich mit seiner Bereitschaft helfen, die Leben anderer Menschen zu retten oder mindestens für einige Jahre zu erleichtern.

Frage: Bin ich ein schlechter Christ, wenn ich meine Organe nicht spenden möchte?

Clement: Wie der Name schon sagt, ist die Organspende freiwillig und es gibt die Unverfügbarkeit des Körpers, an der festzuhalten ist. Wenn sich also jemand ausreichend informiert hat und dann zu dem Schluss kommt, dass er keine Organe spenden will, ist er niemandem Rechenschaft schuldig. Das heißt aber nicht, dass man sich die Sache leicht machen darf und einfach mal "nein" sagt – etwa aus Angst oder Bequemlichkeit vor einem unangenehmen, persönlichen Thema.

Frage: Die konkrete Situation bei einer Organentnahme: Wenn das Sterben unmittelbar bevorsteht, versammeln sich normalerweise die Angehörigen um den Sterbenden – hier verlassen sie ihn.

Clement: Für die Angehörigen ist die Situation extrem belastend, weil in ihnen das Gefühl entstehen kann, sie würden den Sterbenden im Stich lassen. Man muss sich dann wohl vom Kopf her klar machen, dass man nur künstlich aufrechterhaltene Körperfunktionen des Verstorbenen beobachten kann. Außerdem kann es nach Aussagen vieler Angehöriger hilfreich sein, dass die Einwilligung in die Organspende mehrere Leben anderer Menschen retten kann. Nach der Explantation gibt es die Möglichkeit, sich noch einmal von dem Verstorbenen zu verabschieden, der sogenannte "kalte Abschied", denn dann sieht der Verstorbene auch wirklich so aus, wie wir uns einen Verstorbenen vorstellen.

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Video: © katholisch.de

Der Deutsche Ethikrat hält am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme fest. Was das bedeutet, erklärt der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, selbst Mitglied des Ethikrates.

Frage: Viele Menschen haben Angst vor einem "Organhandel". Wer sollte entscheiden, wie die Spenderorgane verteilt werden?

Clement: Diese Entscheidung trifft die internationale Organisation Eurotransplant nach vorwiegend medizinischen und mit einer Ethikkommission immer wieder besprochenen ethischen Kriterien. Dieses Prinzip muss nicht geändert werden, aber es muss – wie geschehen – schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn einer innerhalb dieses Systems betrügt. Aber dass man eine Sache missbrauchen kann, heißt nicht, dass die Sache selbst schlecht ist: Es käme ja auch niemand auf die Idee, scharfe Küchenmesser zu verbieten, weil man damit Leute umbringen könnte.

Frage: Welche ethischen Verpflichtungen bringt das Thema Organspende mit sich?

Clement: Es gibt tatsächlich eine Verpflichtung, allerdings nicht, der Organspende zuzustimmen, sondern sich überhaupt zu entscheiden. Und diese Entscheidung zu dokumentieren – am besten im Organspendeausweis. Dort kann man ja auch ankreuzen, dass man nicht spenden will. Aber dass man sich entscheidet, halte ich für eine echte Verpflichtung – mit Blick auf die Menschen, die einem wichtig sind und die sonst noch eine Entscheidung mehr zu treffen haben.

Frage: Auf welche Weise trägt die katholische Kirche dazu bei, dass Organspende Gesprächsthema ist?

Clement: Ganz konkret: In Würzburg können über das Diözesanbildungswerk und die Domschule Vorträge zu diesem Thema gebucht werden. Die Kirche könnte aber noch viel mehr tun, etwa indem das Thema auch in einer Predigt angesprochen wird. Hier könnte Spanien ein Vorbild sein, wo es richtige Kampagnen von der Kirche zur Organspende gab.

Zur Person

Diplom-Theologe Michael Clement arbeitet am Lehrstuhl für Moraltheologie an der Universität Würzburg. Er hat bereits zahlreiche Vorträge zum Thema Organspende gehalten.
Von Ann-Christin Ladermann