Weitere glaubwürdige Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige

Missbrauchsverfahren gegen Seelsorger der schismatischen Karmelitinnen

Veröffentlicht am 21.11.2024 um 10:59 Uhr – Lesedauer: 

Arlington/Scranton ‐ Die mittlerweile aus dem Orden entlassenen texanischen Karmelitinnen haben sich Priester einer traditionalistischen Gemeinschaft ins Kloster geholt – gegen beide gibt es schwere Vorwürfe. Einer muss sich einem neuen Missbrauchsverfahren stellen.

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Ein neues kirchliches Missbrauchsverfahren wurde gegen einen der Priester begonnen, die bei den schismatischen Karmelitinnen in Texas tätig sind. Die Diözese Scranton teilte am Dienstag mit, dass im Juli eine kanonische Voruntersuchung wegen Missbrauchsvorwürfen gegen den Priester Christopher C. eröffnet wurde. Bei dem Fall handelt es sich laut der Diözese um eine glaubwürdige Beschuldigung wegen sexualisierter Gewalt gegen eine minderjährige Person.

"Father C. stand und steht auf der öffentlichen Liste der Priester der Diözese Scranton, die glaubwürdig des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen beschuldigt werden", betonte die Diözese. Zugleich seien bereits seit 2004 bestehende Sanktionen gegen den Priester verschärft worden. Die Ergebnisse der Voruntersuchung seien bereits dem vatikanischen Glaubensdikasterium mitgeteilt worden, das bei Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit Minderjährigen die zuständige kirchliche Gerichtsbehörde ist.

Die Diözese habe erst durch die Geschehnisse im Kloster Arlington vom Aufenthaltsort von C. erfahren: "Bis zu diesem Zeitpunkt war es der Diözese Scranton nicht gelungen, Father C. ausfindig zu machen, der sich seit Juni 2004 unrechtmäßig nicht mehr in dieser Diözese aufhielt." Seit 2004 darf C. keine priesterlichen Dienste ausüben und nicht als Priester auftreten. Mit Eröffnung der neuen Voruntersuchung wurde den Sanktionen ein Aufenthaltsverbot auf dem Gebiet der Diözese Fort Worth hinzugefügt. Das Aufenthaltsverbot ist eine rein kirchenrechtliche Maßnahme und hat grundsätzlich keine Wirkung im staatlichen Rechtsbereich, insbesondere kann es nicht von staatlichen Behörden durchgesetzt werden.

Missbrauchsvorwürfe gegen MItglieder einer traditionalistischen Gemeinschaft

Im Juli wurde bekannt, dass im Kloster der mittlerweile aus ihrem Orden ausgeschlossenen Karmelitinnen von Arlington zwei suspendierte Priester wirken. Bei den beiden Priestern, die im Kloster die Sakramente spenden, handelt es sich laut der Diözese Fort Worth, in der das Kloster liegt, um Christopher C. und Marshall R., die beide derzeit ihren priesterlichen Dienst nicht ausüben dürfen und der Gemeinschaft "Society of St. John" angehörten, einem wegen Missbrauchsvorwürfen mittlerweile aufgelösten traditionalistischen Ordensinstitut diözesanen Rechts in der Diözese Scranton (Pennsylvania).

Mutter Teresa Agnes Gerlach in einem Rollstuhl im Karmel
Bild: ©Arlington Carmel (Archivbild)

Mutter Teresa Agnes Gerlach ist Oberin der Arlingtoner Karmelitinnen und wurde von Bischof Michael Olson ihres Amts enthoben und aus dem Orden entlassen. Ihr wird der Bruch ihres Keuschheitsgelübdes vorgeworfen. Ein angebliches Geständnis ist nach Angaben der schwerkranken Schwester unter Medikamenteneinfluss erfolgt.

Der Streit um das Kloster und seine ehemalige Oberin Mutter Teresa Agnes schwelt seit über einem Jahr. Mutter Teresa Agnes soll einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde eingestanden haben. Daraufhin untersuchte der örtlich zuständige Diözesanbischof von Fort Worth den Vorgang und ließ den Karmel durchsuchen. Der Streit wurde im Mai des vergangenen Jahres bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um gegen das Vorgehen des Bischofs zu protestieren. Der Vatikan wies die Beschwerden der Schwestern weitgehend zurück, unterstellte das Kloster aber statt Bischof Michael Olson der Vorsitzenden des zuständigen Ordensverbands der Karmelitinnen, Schwester Marie von der Inkarnation.

Die Schwestern akzeptieren weder die Autorität des Vatikans noch der von Rom zugewiesenen Autoritäten. Im September wurde bekannt, dass sie sich der Piusbruderschaft angeschlossen haben, einer traditionalistischen Gemeinschaft ohne kirchenrechtlichen Status, die nicht in voller Gemeinschaft mit der Kirche steht. Dieser Bruch mit der Gemeinschaft der Kirche führte zum Ausschluss der Schwestern aus dem Orden. Sie gelten damit kirchenrechtlich nicht mehr als Ordensfrauen und haben keinen Anspruch auf das von ihnen immer noch bewohnte Kloster. (fxn)