DBK-Betroffenenbeirat neu konstituiert – Wolfgang Rothe neues Mitglied
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat seine zweite Amtszeit begonnen. Von den zwölf Mitgliedern sind fünf zum ersten Mal im Gremium vertreten, darunter der Münchener Priester Wolfgang Rothe, teilte der Betroffenenbeirat am Dienstagabend mit. Am Wochenende ist der neue Beirat zum ersten Mal in seiner dreijährigen Amtszeit zusammengetreten. Schwerpunkte der kommenden Amtszeit sollen eine stärker öffentliche Sichtbarkeit des Beirates sein sowie die strukturelle Vernetzung mit den diözesanen Betroffenenbeiräten, den Betroffeneninitiativen und weiteren Strukturen, in denen Betroffene von sexualisierter Gewalt organisiert sind. Der Beirat hofft darauf, durch die bessere Vernetzung ein deutlich stärkeres Gewicht gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz zu haben.
Sieben der Mitglieder waren bereits in der ersten Amtszeit Teil des Beirates: Patrick Bauer (Erzbistum Köln), Ilonka Czerny (Bistum Rottenburg-Stuttgart), Johannes Norpoth (Bistum Essen), Claudia Schmidt (Bistum Limburg), Noa Peters (Pseudonym, Bistum Limburg), Jens Windel (Bistum Hildesheim) und Sebastian Weh (Pseudonym, Bistum Rottenburg-Stuttgart). Fünf Mitglieder sind neu hinzugekommen: Manfred Schmitz (Bistum Aachen), Katharina Siepmann (Erzbistum Köln), Burkhardt Stutenz (Erzbistum Paderborn), Wolfgang Rothe (Erzbistum München und Freising) sowie Gerhard Koller (Erzbistum Bamberg).
Kritik an Anerkennungsleistungen und Bestehen auf Verjährung
Im Beirat herrsche Einigkeit darüber, dass es erhebliche Verbesserungen hinsichtlich der Klarheit und Transparenz sowie Höhe der Entschädigungen im Verfahren zur Anerkennung des Leids brauche. Dieses Verfahren haben die deutschen Bischöfe eingerichtet, um Missbrauchsbetroffenen ohne Gerichtsverfahren und unabhängig von einer Verjährung materielle Leistungen in Anerkennung des durch sexualisierte Gewalt in der Kirche entstandenen Leids zuzusprechen. Am Verfahren äußern Betroffenenvertreter seit Jahren deutliche Kritik.
Bei gerichtlichen Verfahren sieht es der Beirat als Mindestanforderung an, dass kirchliche Stellen im Sinne einer angemessenen kirchlichen Verantwortungsübernahme auf die Einrede der Verjährung verzichten. Verschiedene Bistümer sind mit der Verjährung unterschiedlich umgegangen. Während beispielsweise das Erzbistum Köln und das Bistum Essen bereits in Prozessen darauf verzichtet haben, berief sich das Bistum Aachen jüngst auf den Beschluss der zuständigen kirchlichen Finanzaufsichtsgremien, dass Ansprüche bereits verjährt seien.
Der Betroffenenbeirat begleitet als Expertengremium die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Der Beirat wurde als eine Konsequenz aus der MHG-Missbrauchsstudie durch die Deutsche Bischofskonferenz eingerichtet und hat im November 2022 seine Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder des Beirats werden durch ein Auswahlgremium ausgewählt, dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Aufarbeitungsinstitutionen und Kirche angehören, und durch den Vorsitzenden der DBK berufen. Der Betroffenenbeirat entsendet zwei Mitglieder in den Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen der DBK. (fxn)