Niedrigschwelliges System zum Wohl der Betroffenen sei notwendig

Beauftragte Claus schlägt Stiftung für Missbrauchsbetroffene vor

Veröffentlicht am 13.01.2025 um 14:30 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Vor 15 Jahren begann der kirchliche Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg. Viele Betroffene fühlen sich bis heute nicht ausreichend unterstützt – das will die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus nun ändern.

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Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich mit Blick auf eine Entschädigung von Missbrauchsbetroffenen für die Einrichtung einer Stiftung ausgesprochen. Diese könnte dann Betroffene konkret unterstützten – egal, ob sie in der katholischen Kirche oder beispielsweise durch Familienangehörige missbraucht worden seien, sagte Claus der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Darüber hinaus werde mit einer solchen Stiftung eine gesellschaftliche Anerkennungs- und Erinnerungskultur möglich. Auch dies sei ein wichtiges Signal für Betroffene. Claus äußerte sich mit Blick auf den Beginn des bundesweiten Missbrauchsskandals durch das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg im Januar 2010.

Eine solche Stiftung hatte auch der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, befürwortet. Als Vorbild nannte er die Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern. Ursprünglich war in einem Gesetzentwurf zur Stärkung des Amts der Missbrauchsbeauftragten sowie der Rechte von Betroffenen auch ein Entschädigungsfonds vorgesehen. Die Einrichtung eines solchen Fonds ist aber in der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet, nicht mehr vorgesehen. Ob der Bundestag in dieser Legislaturperiode noch über das Gesetz entscheidet, ist derzeit unklar.

Claus sieht Aussetzung der Verjährung kritisch

In einem Brief an Bundestagsabgeordnete hatte die Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch einen Entschädigungsfonds speziell für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche gefordert. In der Initiative Eckiger Tisch haben sich Betroffene aus Jesuitenschulen zusammengeschlossen. Sprecher ist Matthias Katsch. Zudem sprach sich die Initiative für eine vorübergehende Aussetzung der Verjährung bei Schmerzensgeldprozessen aus.

Letzteres sieht Claus kritisch. Erfahrungsgemäß könnten nur wenige Betroffene einen solchen Nachweis für eine Aussetzung erbringen, insbesondere wenn sich die Taten vor einer langen Zeit ereignet hätten. Insofern sei die Gruppe der Betroffenen, die von einer solchen Aussetzung der Verjährung profitieren würden, vermutlich eher klein.

Claus betonte, es brauche Lösungen, die für eine Vielzahl der Betroffenen Verbesserungen brächten. Notwendig sei daher ein eher niedrigschwelliges System, an dem sich auch die Institutionen beteiligen müssten und dass einer möglichst großen Gruppe von Betroffenen zugute käme. (KNA)