Papst Franziskus wolle ihn bis auf Weiteres als Präfekt behalten

Kurienkardinal Koch bleibt vorerst im Amt

Veröffentlicht am 24.03.2025 um 14:20 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Vatikanstadt ‐ Der Schweizer Kurt Koch ist der dienstälteste Kurienkardinal. Er ist zuständig für die Kontakte Roms zu anderen Kirchen. Vor kurzem wurde er 75, bleibt aber weiterhin im Amt. In einem Interview verriet er noch mehr.

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Der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch, Leiter des vatikanischen Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen, wird vorerst im Amt bleiben. Dem Portal "Vatican News" in deutscher Sprache (online, Montag) sagte er, Papst Franziskus wolle ihn bis auf Weiteres als Präfekt behalten. Koch vollendete am 15. März sein 75. Lebensjahr und bot gemäß dem Kirchenrecht dem Papst zu diesem Datum seinen Rücktritt an.

In seiner Antwort habe der Papst deutlich gemacht, dass er ihn so lange im Amt belassen wolle, bis anders entschieden sei, sagte der Kardinal "Vatican News". Der Schweizer leitet die Ökumene-Abteilung im Vatikan bereits seit Juli 2010, er wurde noch von Papst Benedikt XVI. ernannt. Beobachter rechnen damit, dass Koch mindestens bis zu den Jubiläumsfeiern des Konzils von Nizäa Chef der vatikanischen Ökumene-Abteilung bleibt. Sie sind für Ende Mai in der Stadt Iznik in der Türkei geplant.

Papst käme gerne zum Konzilsjubiläum nach Nizäa

Koch bestätigte, dass der Papst gerne dorthin reisen würde, allerdings sei die Reise noch nicht bestätigt. Die Feier sei so geplant, dass sie "mit möglichst vielen anderen christlichen Gemeinschaften und Kirchen" begangen werden solle. Das Jubiläum sei "eine hervorragende Gelegenheit, dass alle christlichen Kirchen und Gemeinschaften dieses Konzils gemeinsam gedenken und das wunderschöne Christusbekenntnis dieses Konzils gemeinsam vertiefen".

Ähnlich wie Bischöfe, die ein Bistum leiten, müssen auch vatikanische Dikasterienleiter mit 75 dem Papst ihren Rücktritt anbieten. Oft bleiben sie danach noch einige Jahre im Amt; erst mit 80 scheiden sie automatisch aus ihrer Leitungsfunktion aus und verlieren als Kardinäle zudem ihr Papstwahlrecht. (KNA)