Rottenburger Aufarbeitungskommission: Erkenntnisse zu Täterstrukturen
Die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Rottenburg-Stuttgart hat die Zahl der untersuchten Missbrauchsfälle präzisiert – und "erste Zwischenerkenntnisse" zu Täterstrukturen präsentiert. In dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Kommission heißt es, seit dem Jahresbericht 2023 seien 34 weitere Beschuldigte bekanntgeworden, so dass es jetzt insgesamt 241 Beschuldigte von 1946 bis 2024 gebe.
Darunter seien 126 Priester, Diakone und Ordensleute "mit Gestellungsvertrag von der Diözese". Weitere 71 Beschuldigte seien Laien, 26 Ordensschwestern und 18 Ordenspriester ohne Auftrag der Diözese. "48 Beschuldigungen fallen unter die bischöfliche Aufsicht, haben sich aber in anderen Zuständigkeiten ereignet, zum Beispiel Diözesancaritasverband, Schulstiftung, Orden oder Jugendverbände."
Die Zahl der Betroffenen sei seit 2023 um 42 auf insgesamt 454 gestiegen, hieß es. Davon hätten 203 einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Die Diözese habe insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an Zahlungen geleistet. Zusätzlich habe sie rund 205.000 Euro Therapiekosten für Betroffene übernommen.
Dritter Jahresbericht
Die unabhängige Aufarbeitungskommission war im Dezember 2021 durch den damaligen Bischof Gebhard Fürst ins Leben gerufen worden und veröffentlichte nun ihren dritten Jahresbericht. Bis Dezember 2026 soll ein vorläufiger Abschlussbericht vorlegt werden.
Im Geschäftsjahr 2024 seien erstmalig umfassend Voruntersuchungsakten ausgewertet worden – also Akten aus kirchenrechtlichen Strafprozessen, hieß es nun weiter. Die Kommission veröffentlichte am Donnerstag "erste Zwischenerkenntnisse und Hypothesen", auch unter Auswertung ihrer Gespräche mit zahlreichen Zeitzeugen. Zu untersuchen sei etwa noch, ob Täter-"Netzwerke" existiert hätten, denn unter den Tätern seien einige Intensivtäter, die sich gekannt hätten oder befreundet gewesen seien.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission war im Dezember 2021 durch den damaligen Bischof Gebhard Fürst ins Leben gerufen worden und veröffentlichte nun ihren dritten Jahresbericht.
Bei Missbrauchstaten sei oftmals die Ausnutzung eines Überordnungs- und Respektsverhältnisses oder die Ausnutzung einer Nähe des Täters zur Familie des oder der Betroffenen festzustellen. Mit Blick auf Überordnungs- oder Respektsverhältnisse wurden genannt: Beichte, Firmunterricht, Religionsunterricht, Kommunion, Ministranten, Fahrten mit Jugendgruppen beziehungsweise Jugendfreizeiten, Theologische Tage, Rolle als Hausgeistlicher eines Kinderheims.
Sehr viele Täter oder Beschuldigte seien bei Bekanntwerden der Taten bereits tot gewesen. Vertuschungsfälle seien vor allem in den 1950er und 60er Jahren festzustellen – unter anderem der Versuch, darauf hinzuwirken, dass Vorstrafen nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchten, hieß es. Es sei beispielsweise "Krankheitsurlaub" erteilt worden oder es seien "günstige Zeitpunkte" für das Inkrafttreten von Strafdekreten gewählt worden, "so dass diese nicht auffielen". Weiter hieß es: "Es fand eine übertriebene Fürsorge für Täter in den 50er und 60er Jahren statt."
"Spätestens 2002 wurde es besser"
Früher habe im Bistum oft lediglich eine verbale Kommunikation über Missbrauchsfälle stattgefunden. Diese weiche spätestens mit der vom damaligen Bischof Gebhard Fürst im Jahr 2002 eingeführten Kommission sexueller Missbrauch (KsM) einer schriftlichen Dokumentation. Spätestens mit dem Handeln dieser KsM werde "den Betroffenen mehr Raum und Anteilnahme gewährt" – etwa durch Ansprechpartner, Anerkennungsleistungen und finanzielle Unterstützung.
Die seit Dezember 2021 arbeitende Aufarbeitungskommission untersucht neben der quantitativen Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese auch den Umgang des Bistums mit Tätern, Täterinnen und Betroffenen. Ziel sei "die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben". (KNA)