Langjähriger Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht wurde 91

Bischofskonferenz würdigt verstorbenen Staatskirchenrechtler Rüfner

Veröffentlicht am 04.04.2025 um 13:11 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Bonn ‐ Abschied von einem Brückenbauer: Wolfgang Rüfner prägte als Leiter des Instituts für Staatskirchenrecht das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland entscheidend mit. Der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing erklärt, warum sein Wirken unvergessen bleibt.

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, hat den verstorbenen Staatskirchenrechtler Wolfgang Rüfner gewürdigt. Wie die DBK am Freitag mitteilte, starb der langjährige Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der (Erz-) Diözesen Deutschlands am Mittwoch im Alter von 91 Jahren in Trier.

In einem Beileidsschreiben an die Angehörigen des Verstorbenen schrieb Bätzing: "Sämtliche Aspekte des Querschnittsrechtsgebiets Staatskirchenrecht beherrschte Prof. Rüfner souverän in der Breite wie in der Tiefe. Leitbild und Verpflichtung waren Klugheit, Maß und Mitte einer immer abwägenden juristischen Beurteilung, die dem Gebot der Klarheit und argumentativen Stringenz genügen musste."

"Sensibilität für die Praxis"

Der Verstorbene habe dabei immer auch das Menschliche und Politische in den Blick genommen, sodass seine Argumentation und Beurteilung von Rechtsfragen nicht losgelöst von der Sensibilität für die Praxis und die Lebenssachverhalte gewesen sei, so Bischof Bätzing. Die deutschen Bischöfe und viele katholische Einrichtungen seien Rüfner dankbar für "sein Mitdenken, kluges Beraten und Handeln, seine Loyalität zur Kirche und die Offenheit und Wachheit für all die Herausforderungen der Kirche in Deutschland".

Das Institut für Staatskirchenrecht der (Erz-)Diözesen Deutschlands wurde 1970 von den deutschen Bischöfen gegründet und wird seit 1975 vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) getragen. Seine wesentliche Aufgabe ist die gutachterliche Tätigkeit zu kirchen- und staatskirchenrechtlichen Fragestellungen, die seitens der deutschen (Erz-)Bistümer oder kirchlicher Organisationen und Institutionen an das Institut herangetragen werden. (KNA)