Vorwurf sexueller Handlungen im Pfarrhaus

Nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs: Priester legt Berufung ein

Veröffentlicht am 11.04.2025 um 10:32 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Montabaur ‐ Missbrauch durch den Pfarrer im Pfarrhaus – so lautete das Urteil eines Gerichts in Rheinland-Pfalz im März. Doch der Verurteilte legt jetzt Berufung ein. Es geht um ein Geschehen in Liechtenstein.

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Gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat ein Priester aus Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt. Das Amtsgericht in Montabaur bei Koblenz hatte diesen vor rund zwei Wochen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) außerdem mitteilte, hat neben dem Verurteilten auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Mann wurde im März erstinstanzlich vom Amtsgericht für schuldig befunden, im Jahr 2019 in einem Pfarrhaus in Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Dort war der Deutsche einige Jahre als Gemeindepfarrer tätig. Inzwischen lebt er in Rheinland-Pfalz, so dass sich das Gericht in Montabaur mit den Vorwürfen befasste. In Deutschland war der Mann nicht als Pfarrer tätig gewesen. (KNA)