Erzbistümer unterstützen Verdi-Klage gegen mehr Sonntagsöffnungen
Die Erzbistümer Berlin und Hamburg befürworten die von der Gewerkschaft Verdi beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereichte Normenkontrollklage gegen die neue Öffnungszeitenverordnung des Bundeslandes. "Mit der neuen Verordnung werden die Ladenöffnungszeiten sonntags enorm ausgeweitet – zu weit aus unserer Sicht", erklärten die beiden Erzbischöfe Heiner Koch (Berlin) und Stefan Heße (Hamburg) am Freitag in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Neuregelung widerspreche dem im Grundgesetz garantierten Schutz des Sonntags. "Nicht nur Christinnen und Christen sehen darin eine Bedrohung des Sonntags, sondern für alle droht der Verlust wenigstens eines zuverlässig freien Tages in der Woche. Der Sonntag ist kein Alltag und darf es auch nicht werden", so Koch und Heße.
In Anhörungen zur Entstehung der neuen Verordnung hätten beide Erzbistümer ihre Einwände mehrfach erklärt und unter anderem darauf hingewiesen, dass bereits 2011 per Gericht die damals geltende Bäderverkaufsverordnung gekippt worden sei, so die Erzbischöfe weiter. "Die nun geltende Verordnung stellt unserer Meinung nach das Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf, sowohl bei der Auswahl und Anzahl der anerkannten Orte mit Sonderöffnungszeiten als auch bei den Öffnungszeiträumen selbst. Unserer Ansicht nach fehlen in der Verordnung auch klare Kriterien, die ein Tourismusaufkommen definieren und welche Waren eingekauft werden dürfen."
Die Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern war Ende Februar in Kraft getreten. Die Verordnung soll in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr eine zum Ladenöffnungsgesetz erweiterte Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen regeln. Verdi hatte bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung angekündigt, gegen die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten klagen zu wollen. Am Freitag erklärte die Gewerkschaft, dass die Neuregelung der Öffnungszeiten ihrer Ansicht nach "nicht den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz" entspreche. Mit der jetzt eingereichten Klage verteidige man die Sonn- und Feiertage als "elementare Bestandteile unseres sozialen Lebens". Verlässliche kollektive freie Tage seien eine Basis für ein funktionierendes Gemeinwesen. (stz)