Unklarer Status seit Rücktritt von den Rechten der Kardinalswürde

Geschasster Kardinal Becciu will am Konklave teilnehmen

Veröffentlicht am 23.04.2025 um 11:14 Uhr – Lesedauer: 5 MINUTEN

Pattada ‐ Eigentlich ist klar geregelt, wer den neuen Papst wählen darf. Nur bei einem Kardinal gibt es Probleme: Hat Franziskus Angelo Becciu nach seinem Rücktritt von den Rechten eines Kardinals rehabilitiert? Der Vatikan sagt nein. Becciu sieht es anders.

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Kardinal Angelo Becciu beharrt trotz seines Rücktritts aus den Rechten des Kardinalats darauf, am kommenden Konklave teilzunehmen. Gegenüber der italienischen Zeitung "L'Unione Sarda" wies Becciu am Dienstag die Darstellung des Vatikanischen Presseamts zurück, in dessen Liste der Kardinäle er nicht als Papstwähler geführt wird. Die Liste habe keinen rechtlichen Gehalt. "Unter Bezugnahme auf das letzte Konsistorium hat der Papst meine Vorrechte als Kardinal anerkannt, da es weder einen ausdrücklichen Wunsch gab, mich aus dem Konklave zu verdrängen, noch eine Bitte um meinen ausdrücklichen schriftlichen Verzicht", sagte Becciu der Zeitung. Er habe sich nach der Nachricht vom Tod des Papstes umgehend von seinem Osterurlaub in seiner sardischen Heimat nach Rom begeben.

Der Status des wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten von einem Vatikangericht verurteilten Kardinals ist seit Jahren unklar. 2020 teilte der Vatikan mit, dass der Papst den Rücktritt des damaligen Präfekten der Heiligsprechungskongregation von diesem Amt und den "mit dem Kardinalat verbundenen Rechten" angenommen habe. Dennoch wurde er weiter als Mitglied des Kardinalskollegiums geführt. Aus der Liste der Papstwähler wurde er allerdings gestrichen. 2022 hatte Papst Franziskus Becciu zum Konsistorium, also der Versammlung der Kardinäle, eingeladen. Becciu sah sich damit als Kardinal rehabilitiert. Eine offizielle Wiedereinsetzung in seine Rechte gab es aber nie.

Kein wirklicher Präzedenzfall

Der Fall eines Kardinals ohne Rechte ist im Kirchenrecht nicht geregelt. Einen Präzedenzfall gibt es lediglich mit dem schottischen Kardinal Keith O'Brien, der 2015 nach Missbrauchsvorwürfen seinen Rücktritt angeboten hatte. Anders als bei Becciu wurden die Rechte, auf die O'Brien verzichtet hat, einschließlich des Rechts zur Papstwahl, in der Mitteilung ausdrücklich benannt.

Gemäß der Konklaveordnung in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Greges sind alle Kardinäle wahlberechtigt, die am Todestag des Papstes noch keine 80 Jahre alt waren. Ausgeschlossen sind die Unter-80-Jährigen, "die rechtmäßig abgesetzt wurden oder mit Zustimmung des Papstes auf die Kardinalswürde verzichtet haben". Der Fall eines Kardinals, der nicht auf die Kardinalswürde, sondern nur auf die Rechte aus der Kardinalswürde verzichtet hat, ist nicht ausdrücklich aufgeführt. Kein wahlberechtigter Kardinal darf von der Wahl "aus irgendeinem Grund oder Vorwand ausgeschlossen werden". Wie das Kardinalskollegium reagieren kann und wird, wenn Becciu auf einer Teilnahme am Konklave beharrt, ist unklar.

Ohne Becciu beträgt die Zahl der Papstwähler derzeit 135. Die Zahl der an der Wahl Teilnehmenden kann sich für das kommende Konklave nur durch die Abwesenheit wahlberechtigter Kardinäle noch verändern: Am Montag kündigte der kroatische Kardinal Vinko Puljić an, aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Rom zu reisen. Am Dienstag teilte auch der emeritierte Erzbischof von Valencia, Antonio Cañizares, seinen Verzicht mit Verweis auf seine Gesundheit an. (fxn)