Schadenersatz gefordert – Bistum Magdeburg beruft sich auf Verjährung
In der juristischen Auseinandersetzung mit einem mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen beruft sich das Bistum Magdeburg auf Verjährung. Nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem es um eine Schadenersatzforderung von einer Million Euro gehe, werde das Bistum in Anlehnung an vergleichbare Verfahren anderer Bistümer "seine Rechte als Prozesspartei in einem Zivilprozess wahrnehmen und die Einrede der Verjährung erheben", teilte die ostdeutsche Diözese am Mittwoch mit.
Generalvikar: Bistum geht von geschlossenem Rechtsfrieden aus
Konkret geht es nach Angaben des Bistums in dem Fall um mutmaßliche Übergriffe eines Priesters Anfang der 1960er Jahre in Delitzsch. Der Geistliche sei 1998 verstorben und nie angeklagt und verurteilt worden. "Dem Bistum liegen derzeit keine schriftlichen Nachweise vor, die die Anschuldigungen des Betroffenen belegen. Es liegt eine Schilderung des Betroffenen vor." Der Betroffene habe aufgrund seiner Schilderung im Jahr 2005 25.000 Euro erhalten. "Das Bistum ging und geht davon aus, dass mit der Zahlung von 2005 im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung Rechtsfrieden geschlossen wurde und mögliche Ansprüche des Betroffenen abgegolten sind." Zusätzlich habe der Betroffene nach Einführung des Verfahrens der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) vor zwei Jahren 30.000 Euro erhalten.
"Wir bedauern, dass der Betroffene möglicherweise sexualisierte Gewalt erfahren hat", sagte der Magdeburger Generalvikar Bernhard Scholz. Jeder Fall sei einer zu viel. "Das sage ich als Priester und als Seelsorger. So etwas darf nicht passieren!" Insgesamt hält das Bistum die Forderung in Höhe von einer Million Euro nach eigenen Angaben für überhöht. Ob etwa die Krebserkrankung des Betroffenen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Missbrauch stehe, sei nicht verifizierbar.
Bistum: Haben aus der Geschichte gelernt
Zugleich wies das Bistum darauf hin, dass es "aus der Geschichte gelernt" habe: Mit verpflichtenden Präventionsschulungen für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Schutzkonzepten sichere das Bistum ab, dass Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen und Pfarreien geschützt seien. Zudem sei die Aufarbeitung ein wichtiges Thema. Man arbeite konstruktiv mit der UKA und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums (UAK) zusammen, so Scholz.
Die Einrede der Verjährung ist ein juristisches Instrument im deutschen Rechtsstaat. Der Gesetzgeber hat damit Fristen geschaffen, um abschließenden Rechtsfrieden zu ermöglichen. In dem Magdeburger Verfahren liegt die Entscheidung nun beim Landgericht Magdeburg. (stz)