Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt

Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln abgewiesen

Veröffentlicht am 01.07.2025 um 11:22 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Keine Amtshaftung: Das Erzbistum Köln muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.

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Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am Dienstag verkündeten Urteil nicht infrage. Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Priester U. habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Oberlandesgericht wäre möglich. Betroffenenanwalt Eberhard Luetjohann erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Klägerseite werde sich noch nicht zum weiteren Vorgehen äußern.

Dass der Priester als Pflegevater für die Frau sorgte, ist laut dem Gericht durch einen staatlichen Akt begründet worden. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit scheide bereits deshalb aus. Dabei sei es unerheblich, ob Vorgesetzte oder möglicherweise der Täter selbst die Betreuung des Pflegekinds als Teil der Ausübung des Priesteramtes angesehen haben. Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus. Denn laut Zeugenaussagen und der Klägerin hätten Vertreter des Erzbistums keine Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt. Das Gericht hatte unter anderen den aus Köln stammenden Berliner Erzbischof Heiner Koch als Zeugen befragt.

Erzbistum begrüßt Entscheidung, Betroffene üben Kritik

Das Erzbistum begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Am Ende aber gibt es beim Thema Missbrauch keine Gewinner", erklärte Amtsleiter Frank Hüppelshäuser. Sexueller Missbrauch sei ein Verbrechen, dessen Folgen die Betroffenen oft ein ganzes Leben lang beeinträchtigten. Das Erzbistum verwies zudem darauf, dass es keine Verjährung der Taten geltend gemacht habe, wodurch das Verfahren erst möglich geworden sei.

Die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" bezeichnete das Urteil als "Schande für den Rechtsstaat". Ein Priester verspreche, zölibatär zu leben und seine ganze Kraft der Verkündigung der Frohen Botschaft zu widmen. "Dies zur Privatangelegenheit zu erklären, zeugt von einer bemerkenswerten Unkenntnis der katholischen Amtskirche und ihrer Lehre." Zudem habe der Kleriker damals die Obhut über die Pflegetochter nur erhalten, weil er Priester gewesen sei. Qua Amt habe er in gesicherten Verhältnissen und in einer Dienstwohnung gelebt. In diesem Zusammenhang habe die Kirche den Geistlichen und dessen Pflegschaft nicht ausreichend kontrolliert und es so versäumt, die Taten zu verhindern.

Vor wenigen Tagen war der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in dem Fall wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt worden. Die Anwälte der Betroffenen und die Initiative "Eckiger Tisch" werfen ihm vor, dem Gericht wichtige Dokumente vorenthalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Erzdiözese hatte die Vorwürfe gegen Woelki als haltlos zurückgewiesen. (KNA)

1.7., 14:44 Uhr: Ergänzt um Reaktionen.