Arbeitsrechtliche Konsequenzen je nach Einzelfall möglich

Overbeck: Rechtsextreme Einstellung unvereinbar mit Arbeit für Kirche

Veröffentlicht am 02.07.2025 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Menschen mit rechtsextremen Einstellungen, die für die Kirche arbeiten? Für den Essener Bischof Franz-Josef Overbeck ist das undenkbar: Völkisches Denken pervertiere die christliche Botschaft. Dazu hat er einen Appell an kirchliche Einrichtungen.

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Wer rechtsextreme oder völkische Positionen vertritt, kann laut dem Essener Bischof Franz-Josef Overbeck nicht haupt- oder ehrenamtlich für die Kirche oder in kirchlichen Einrichtungen tätig sein. Völkisches Denken pervertiere die christliche Botschaft ins Gegenteil. "Darum spreche ich auch sehr deutlich von Unvereinbarkeit", sagte Overbeck am Mittwoch bei einem Treffen mit den Mitarbeitenden-Vertretungen im Bistum Essen.

Bei möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen gebe es keinen Automatismus, betonte der Bischof. Stattdessen werde auf den Einzelfall geschaut. "Wir schauen hin, wir sprechen an, und wenn nötig ziehen wir Konsequenzen – abgestuft nach der Schwere des Falls und der Stellung der Person."

Verweis auf Papier der Bischöfe

Overbeck griff das Papier zum völkischen Nationalismus auf, das die deutschen Bischöfe bei ihrer Vollversammlung im Februar 2024 in Augsburg verabschiedet hatten. Darin grenzten sie sich deutlich von rechtsextremen Positionen ab und nannten auch die AfD. Der Ruhrbischof betonte, dass die völkische Idee, wonach eine Nation ethnisch und kulturell völlig einheitlich sein müsse, dem christlichen Menschenbild widerspreche. Christinnen und Christen glaubten "an die absolute Gleichheit aller Menschen als Geschöpfe Gottes" und fühlten sich deshalb dazu verpflichtet, Fremde aufzunehmen und Schwachen beizustehen.

Auch linksextreme Gewalt und religiöser Fanatismus seien mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar, erklärte der Bischof. Er lege den Schwerpunkt jedoch bewusst auf den Rechtsextremismus, "weil er in Deutschland gegenwärtig die größte Bedrohung dieser Art darstellt". Einrichtungen wie Schulen oder Pflegeheime sollten keinen Hass tolerieren, gleichzeitig sollten sie Menschen durch Begegnung und Argumente zurückzugewinnen, "die auf Abwege geraten sind".

Besonders nach dem Papier der deutschen Bischöfe hat sich die Debatte über den Umgang der Kirche mit Menschen mit rechtsextremen Einstellungen und AfD-Mitgliedern in ihren Reihen intensiviert. Viele Verbände und Gremien fassten in der Folge Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte als eine Art Ausführungsbestimmung zu ihrem Dokument einige "Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen, die im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche stehen". Darin heißt es unter anderem, dass das Engagement für die AfD und andere extremistische Parteien eine kirchenfeindliche Betätigung darstelle, die je nach Umstand zur Entlassung aus dem kirchlichen Dienst oder zum Ausschluss von Ehrenämtern führen könne. (mal)