Rheinland-Pfalz will unter anderem Flussbestattungen ermöglichen

Bistums-Experten: Bestattungsrechtsreform ein Jahr verschieben

Veröffentlicht am 13.07.2025 um 09:35 Uhr – Lesedauer: 

Mainz/Trier ‐ Rheinland-Pfalz will die letzte Ruhe neu regeln und stößt auf kirchlichen Widerstand: Ein neues Bestattungsgesetz könnte Trauerzeiten drastisch verkürzen. Das Bistum Trier sagt: Erst reden, dann ändern.

  • Teilen:

Experten des Bistums Trier plädieren dafür, die geplante Reform des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz um ein Jahr zu verschieben. Es gehe dabei darum, in dieser Zeit einen neuen Prozess zu starten, um bei diesem sensiblen Thema noch einmal unterschiedliche gesellschaftliche Positionen abzuwägen, sagte der Bistumsreferent Stefan Nober der katholischen Wochenzeitung "Paulinus" im Bistum Trier. Laut Landesregierung soll das neue Bestattungsrecht das modernste in Deutschland werden.

Bereits in den vergangenen Monaten hat es Kritik am Vorhaben gegeben. Der Landtag hatte sich im Mai erstmals mit dem Vorhaben befasst. Mit den geplanten Regeln soll es unter anderem möglich sein, Flussbestattungen in Rhein und Mosel anzubieten – und aus der Asche eines Verstorbenen Schmuckstücke zu machen. Nober verwies auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse. "Das Argument der Landesregierung ist daher auch, dass sie ohnehin nur Formen in das Gesetz aufgenommen hat, die aktuell von Menschen 'halb legal im Ausland' gesucht werden." Doch auch dann gehe es darum, dafür gute Bedingungen zu gestalten.

Er sehe keine Notwendigkeit, etwa die Mindestruhezeit zu verkürzen. "Das ist eine einseitige Veränderung der Kultur, die niemandem nützt, aber Menschen Gelegenheiten nimmt, einen Ort zum Trauern zu haben", betonte er. Es sei einschneidend, die Ruhezeiten für alle Bestattungen, die Asche betreffen, von 15 auf 5 Jahre zu verkürzen. "Das bedeutet eine große Veränderung, die wir sehr kritisch sehen."

Für Trauerprozesse in einem guten Rahmen

Kirche stehe dafür, dass es für die Trauerprozesse einen guten Rahmen gebe. "Den sehen wir auf dem Friedhof eher gegeben als etwa bei einer Verstreuung irgendwo außerhalb", sagte Nober der Zeitung weiter. Solche Bestattungsformen entsprächen nicht einer christlichen Kultur und seien deswegen auch für Katholiken nicht vorgesehen – und nicht gestattet.

Positiv sei der Ansatz, dass es künftig laut Gesetzentwurf möglich wäre, dass nahe Verwandte einer Person, die in einer Gemeinde wohnt, ein Recht haben, in dieser Gemeinde auf dem Friedhof bestattet zu werden. "Dann ist das Grab dort, wo jemand wohnt, der sich darum kümmern kann", erläuterte Nober. Er begrüßte auch Änderungen für sogenannte Sternenkinder – also von Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.

Im Frühjahr finden regulär die nächsten Wahlen statt. Daher ist geplant, das Gesetz in den kommenden Monaten abschließend zu beraten und zu beschließen. Das bisherige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz gilt seit etwa 40 Jahren. (KNA)